Im Sommer 2016 hatte die Bauaufsicht des Landkreises den Bau der Stützmauer gestoppt, weil sie nicht genehmigt und auch nicht zulässig ist. Das Tageblatt berichtete darüber, denn die graue, bis zu zwei Meter hohe Betonmauer war den Nachbarn direkt vor deren Terrasse gebaut worden. Der Artikel samt Foto habe einen regelrechten Mauertourismus ausgelöst, erinnert sich Mauer-Anliegerin Regina Nolte. Auch ihr Nachbar Thomas Leitner erinnert sich an die große Resonanz auf den Bericht: „Man konnte in Bovenden kaum umhergehen, ohne darauf angesprochen zu werden.“
Julia und Bernhard Bätz sagen heute: „Wir haben unsere Terrasse geliebt“. Doch nach dem Mauerbau des künftigen Nachbarn war es mit Ausblick vorbei. Familie Bätz schaltete Rechtsanwalt Andreas Heise ein. Der Landkreis habe den Bau des Hauses als okay eingestuft, das Anheben des Grundstückniveaus durch Erdaufschüttung und die Betonmauer hätten überprüft werden müssen, schildert Heise. Daraufhin habe im September 2016 der Bauherr einen Bauantrag für Mauer und Erdanschüttung gestellt.
Rückbauverfügung ist erfolgt
Mit einer Bewertung und Entscheidung habe sich der Landkreis viel Zeit gelassen, beklagen Julia und Bernhard Bätz. Doch just als sie jetzt Heise um Rat fragen wollten, überbrachte dieser die Nachricht der Bauaufsicht des Landkreises mit Datum vom 9. Januar. „Der Bauantrag wurde abgelehnt, die Rückbauverfügung ist aktuell erfolgt“, teilt Landkreissprecherin Andrea Riedel-Elsner mit.
„Yes!“, freut sich am Freitag Julia Bätz, und auch Regina Nolte ist von der Nachricht begeistert. Jurist Heise indes sagt, dass der Bauherr nun die Möglichkeit habe, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Die Nachbarn indes hätten ihrerseits die Möglichkeit, eine Zivilklage einzureichen. Der Mauer-Bauherr und dessen Rechtsbeistand waren am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.