Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-jährigen und dem 22-jährigen Angeklagten vor, im Sommer 2016 bis Juli 2017 gemeinschaftlich Betäubungsmittel unerlaubt an unter 18-Jährige abgegeben und unerlaubt Handel betrieben zu haben. Der ältere Angeklagte muss sich teilweise als Heranwachsender verantworten.
Die Angeklagten sollen in vier Fällen jeweils ein Gramm Marihuana an den minderjährigen Zeugen C., der zum Tatzeitpunkt 13 oder 14 Jahre alt gewesen ist, und in mindestens 30 weiteren Fällen jeweils fünf Gramm Marihuana an den damals 13-jährigen Zeugen D. verkauft haben, heißt es in dem Vorwurf. Dabei soll die Übergabe des Marihuanas jeweils durch den älteren Angeklagten erfolgt sein.
In weiteren zehn Fällen sollen die beiden jungen Männer jeweils ein Gramm Marihuana an eine damals 16-Jährige verkauft haben. In diesen Fällen sollen die Drogen vom jüngeren Angeklagten übergeben worden sein. Diesem wird darüber hinaus in zwei weiteren Fällen vorgeworfen, im November 2017 Betäubungsmittel erneut an den Zeugen D., abgegeben zu haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte im November 2017 dem Zeugen R. einen Beutel mit 30 Gramm Marihuana aus dessen Jackentasche entwendet und anschließend gewinnbringend weiterverkauft haben.
Von Britta Eichner-Ramm