Der Beamte hatte in der zentralen Zustellkasse eines Postamtes in der Region Göttingen gearbeitet. Dort war er unter anderem für die Annahme und Ausgabe von Geldbehältern, das Buchen von Zustellabrechnungen und die Ausgabe an Bargeld an die Zusteller zuständig. Weil sich Fehlbeträge in den Abrechnungen verschiedener Zustellstützpunkte häuften, ließ die Post in der Zustellkasse eine Videoüberwachungsanlage installieren. So kam heraus, dass der Beamte Münzen und Banknoten aus der Kasse entnahm und in seine private Geldbörse steckte.
Vertrauensverhältnis zerstört
Der Mann wurde daraufhin vom Dienst suspendiert und später vom zuständigen Amtsgericht wegen Unterschlagung von 110 Euro zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Berufung des Kassierers gegen dieses Urteil wurde vom Landgericht Göttingen verworfen. Im anschließenden Disziplinarverfahren entschied das Verwaltungsgericht Göttingen, dass der Kassierer aus dem Dienst zu entfernen sei, weil er durch die Unterschlagung das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn endgültig zerstört habe. Dies sei ein schweres Dienstvergehen „im Kernbereich der ihm obliegenden Dienstpflichten“.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bewertete den Fall genauso und wies die Berufung des Kassierers zurück. Der Mann habe sich eines vorsätzlichen innerdienstlichen Dienstvergehens schuldig gemacht, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung.
Nicht unverhältnismäßig
Wenn ein Beamter sich bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergreife, „die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören“, urteilten die Richter. Die Entfernung aus dem Dienst sei als Konsequenz nicht unverhältnismäßig. „Dass diese Höchstmaßnahme mit Einkommenseinbußen und dem Verlust der Besoldungsbezüge verbunden ist, ist Folge der schuldhaften Dienstpflichtverletzungen des Beamten, die sich in sozialer Hinsicht ergebenden Folgen beruhen daher alleine auf seinem zurechenbaren Verhalten.“
Von Matthias Brunnert