Einrichtungen der Straffälligen- und Bewährungshilfe erhielten 25446 Euro (Vorjahr 45286 Euro), erklärt Viktoria Paulin, Sprecherin des Göttinger Landgerichts. Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe erhielten 2450 Euro (Vorjahr 6800 Euro). Für Hilfen für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte überwiesen die Gerichte 14806 Euro (Vorjahr: 18050 Euro), für Hilfe für Suchtgefährdete 2200 Euro (Vorjahr 1130 Euro).
Das allgemeine Sozialwesen bekam 42830 Euro zugewiesen (Vorjahr 15600 Euro), Einrichtungen für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit erhielten 1800 Euro (Vorjahr 8830 Euro). Für Natur- und Umweltschutz stellten die Gerichte 750 Euro zur Verfügung (Vorjahr nichts). Sonstige Organisationen, unter anderem kirchlicher Art, bekamen insgesamt 176160 Euro (Vorjahr 164795 Euro).
Liste der Empfänger
Quellen waren immer Geldauflagen, die in Strafverfahren zugewiesen wurden, und zwar vom Landgericht Göttingen sowie von den Amtsgerichten Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Northeim und Osterode. Die Zuweisungsempfänger sind regelmäßig in einer vom Oberlandesgericht Oldenburg erstellten Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verzeichnet.
Die Zuweisungen verteilten sich auch im Jahr 2018 auf eine Vielzahl von Einrichtungen, nämlich auf insgesamt 111 Empfänger, die größtenteils in der hiesigen Region ansässig sind, erklärt Gerichtssprecherin Paulin. Nicht enthalten in den genannten Zuweisungsbeträgen sind die von der Staatsanwaltschaft Göttingen zugewiesenen Geldauflagen in Verfahren, die nicht zum Gericht gelangt sind. Außerdem zählen zu den Geldauflagen nicht diejenigen Bußgelder, die bei Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängt wurden.
In den Jahren zuvor beliefen sich die entsprechenden Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen auf folgende Gesamtbeträge:
2017: 260500 Euro
2016: 404700 Euro
2015: 261100 Euro
2014: 857800 Euro
Von Matthias Heinzel