Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung spielen eine Rolle, wenn ein Patient nicht mehr selbst bestimmen kann, wie ein Arzt ihn behandeln soll. Während mit einer Vollmacht eine andere Person ausgewählt wird, die entscheiden darf, können Kranke mittels Verfügung im Vorhinein selbst entscheiden, welche Behandlung durchgeführt wird.
„Obwohl es Muster für beide Willenserklärungen gebe, seien diese „in konkreten Situationen für den behandelnden Arzt nur wenig hilfreich“, erläutert Andrea Issendorf von der Pressestelle des Weender Krankenhauses. Deswegen soll Prof. Neumann erklären, wie man die Erklärungen schreibt und welche Informationen der Arzt braucht. „Durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder infolge eines hohen Lebensalters kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten oder seine Wünsche nicht mehr eindeutig zum Ausdruck bringen kann“, sagt Issendorf.
Reihe „Weender Visite“
Der Vortrag ist Teil der Reihe „Weender Visite“, in der Experten Themen verständlich vorstellen sollen und Patienten mit ihnen ins Gespräch kommen können. Prof. Neumanns Vortrag im Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende, An der Lutter 24, beginnt um 18 Uhr im vierten Stock von Haus 6, Seminarraum 1.
Von Julian Habermann