„Auch die Göttinger Polizei“, erklärt Emmermann darin, „ist durch vereinzelte Zwischenfälle mit sogenannten Horror-Clowns alarmiert.“
Auch wenn für Stadt und Landkreis Göttingen bislang noch keine Straftaten zu verzeichnen seien, weist die Polizei darauf hin, dass Clown-Aktivitäten strafbar sein können und dann von der Polizei konsequent verfolgt würden. Emmermann: „Hierzu zählen Vandalismus, Nötigungen oder Körperverletzung. Die Täter müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.“
Die Präventionsexpertin rät den Schulen, Kindern und Jugendlichen klarzumachen, dass das Clown-Spielen Grenzen hat: „Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen.“ Und: „Eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat. Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen.“
Emmermann warnt davor, einen Horror-Clown zu provozieren oder gar zur Selbstjustiz zu greifen. Am besten sei es, dem Clown aus dem Weg zu gehen und die Polizei unter Telefon 110 zu informieren.
hein