Der OLG-Präsident hat sich gestern darüber informiert, wie das Landgericht mit der Flut klar kommt. Zunächst war überlegt worden, ob das Gericht nicht freie Räume allein für den Klagekomplex der Göttinger Gruppe/Securenta AG anmieten solle. Dann entschlossen sich die Mitarbeiter, Kellerräume herzurichten.
Mehr als 30 000 Euro wurden in Regale, neue Fußböden und Beleuchtung investiert. Jetzt sitzen Mitarbeiter im Keller zwischen Regalen und Papierbergen und registrieren Stunde um Stunde 520-seitige Klageschriften. Drei bis vier Kilo wiegt jede Akte – auch eine körperliche Herausforderung.
Weil allein die Klageschrift einen Aktenordner füllt, je Klage aber noch 820 Anlagen erwartet werden und Klageerwiderungen weitere Ordner füllen, rechnet man am Ende mit mehr als zwei Kilometer laufender Aktenrücken. So viel Regalkapazität wird vorgehalten, mehr als die Hälfte davon in der alten Bibliothek und dem langen Gang davor, wo sich die Richter der bisher zuständigen zwei Zivilkammern auch durch die Papierberge kämpfen.
Auf außergewöhnliche Belastungen reagieren
Doch mit zwei Kammern, sagt Hupka, wird es nicht gehen. Landgerichtspräsident Hans-Georg Haase hat vorsorglich aus eigenem Personalbestand eine dritte Zivilkammer eingerichtet. Hupka will sich bei der neuen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) dafür einsetzen, dass mehr Geld und Personal bereit gestellt werden.
Die Ministerin hatte am Wochenende bei der Jahrestagung des Richterbundes in Göttingen erklärt, dass auf außergewöhnliche Belastungen – und sie sprach speziell die Securenta-Klagen an – reagiert werden müsse.
Es kommen ja auch Kostenvorschüsse herein.
Ein Geschäft für das Land wird es aber nicht. 2012, so Cornelia Marahrens, seien zwei Millionen Vorschüsse eingegangen, gleichzeitig hätten die oft finanziell angeschlagenen Kläger gegen die Securenta-Vorstände aber 2,7 Millionen Euro an Prozesskostenhilfe erhalten.
Dass man die neuen Klagen allesamt sofort wird angehen muss und sich nicht wieder erlauben kann, Musterklagen zu verhandeln, ist klar: wegen drohender Entschädigungszahlungen bei Verfahrensverzögerung. 200 derartige Entschädigungsanträge von den Beklagten liegen bereits beim OLG vor.