Für Tarifhöhe und Fahrpreisgestaltung sind die Verkehrsunternehmen und nicht der ZVSN zuständig. Der ZVSN hat Pfeifenbrings Anregungen deshalb mit dem Verkehrsunternehmen RBB geprüft. Ergebnis: Eine generelle Absenkung des Tarifs in Gieboldehausen unterhalb der geltenden Preisstufe 1 sei nicht möglich. Das wird auch damit begründet, dass zu dem Tarifpunkt neben Gieboldehausen und Elbingen die Ortschaft Wollershausen gehöre, von einer Preisabsenkung damit automatisch Fahrten zwischen den Orten betroffen seien.
Pfeifenbrings Vorschlag zur Einführung einer Kurzstreckenkarte für nur wenige Haltestellen sei in die Diskussion mit den ZVSN-Partnern eingebracht worden. Hier seien aber noch weitere Abstimmungen notwendig, da diese Regelung dann in allen Orten gelten würde, auch im Göttinger Stadtverkehr. Pfeifenbring begrüßt, dass zumindest eine Prüfung möglich sei. Zufrieden ist er auch über den Hinweis, dass bei den Busfahrern Viererkarten erworben werden können. Gegenüber 2,10 Euro für eine Einzelkarte würde die einzelne Fahrt in diesem Fall nur 1,78 Euro kosten. Die einzelnen Abschnitte der Viererkarte können bei Bedarf genutzt werden und bleiben auch nach einer Fahrpreiserhöhung gültig.
Kuno Mahnkopf
Kommentare
Bus kesse – 23.03.10
kann mich nur der obigen Dame anschließen,es wird sich keinKopf eh gemacht wie man als Schwerbeschädigter zum Einkaufen kommt.
ich sage wie wäre es mit einen Ruftaxi mit dem man dann nen preis aushandeln könnte.
Auch wann öffnet denn dar Edeka an der Marktstraße...
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Bustarife McD – 21.03.10
Mit diesem Statement hat er Pfeifenbring völlig Recht. Die Inflexibilität solcher Tarife sind nicht immer nachvollziehbar.Die Frage ist ohnehin, warum man Bus und Bahn nicht von der so gen. Ökosteuer, einer Steuer auf Kosten der sozial Schwachen, insbesondere der Familien, ausnimmt. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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