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Alkohol

„Cool“ ist es auch, nein zu sagen


Spaß haben, ausgelassen feiern und „fünf auch mal gerade sein lassen“ - das gehört zu Karneval. Bei Tanzveranstaltungen werden großzügige Runden geschmissen, und bei den Umzügen wandern körbeweise Schnäpse aus den Wagen. „Nein danke, ich bin erst 16“, sagen wenige aus der Altersgruppe, schließlich ist es selten so leicht, an Alkohol zu kommen – und ein „Uncool-Image“ will sich auch niemand selbst verpassen.

Im Karneval wird vieles außer Kraft gesetzt, aber: Jugendschutz gilt auch in der fünften Jahreszeit.

© Thiele

Zwar setzt der Karneval viele Alltagsregeln außer Kraft, aber die Bestimmungen des Jugendschutzes gelten auch in der fünften Jahreszeit. So appellieren die Jugendämter der Landkreise Göttingen und Eichsfeld an Veranstalter, Vereine, Wirte und an Jugendliche, die Jugendschutzgesetze zu beachten.

Im Untereichsfeld hat sich der Arbeitskreis Jugendschutz, dem der Landkreis Göttingen, das Duderstädter Polizeikommissariat und der Jugendring Duderstadt angehören, Prävention statt Bestrafung auf die Fahnen geschrieben. „Wir wollen lieber aufklären, statt ständig zu kontrollieren. In Rundbriefen werden die Vereine und Veranstalter vor Karneval auf das Thema Jugendschutz aufmerksam gemacht und über die Bestimmungen und Neuerungen informiert“, sagt Helga Steininger, Referentin für erzieherischen Jugendschutz des Landkreises. Ein 16-jähriger Jugendlicher darf beispielsweise bis 24 Uhr an Veranstaltungen teilnehmen, länger geht es nur in Begleitung einer Aufsichtsperson. „Das kann auch der volljährige Kumpel sein – vorausgesetzt die Eltern des Minderjährigen sind einverstanden – aber der muss dann seine Aufsichtspflicht ernst nehmen“, betont Steininger. Falls die Aufsichtsperson bei dem Minderjährigen dann doch auf taube Ohren stößt, wenn es um das Verlassen der Party oder um Alkoholgenuss geht, rät die Jugendreferentin: „Hilfe holen, bei Freunden oder beim Veranstalter!“ Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert sei es, eine schriftliche Erklärung der Eltern dabeizuhaben, worin die Aufsichtsperson benannt wird, so Steininger. Das würde Missverständnisse vermeiden, besonders wenn die Aufsichtsperson kaum älter ist als der Minderjährige.

Axel Kaldeich kennt die Problematik. Er ist unter anderem Sitzungspräsident im Mingeröder Carnevals Verein und unterstützt außerdem verschiedene Präventionsprojekte des Duderstädter Polizeikommissariats. „In den letzten zwei, drei Jahren wird mehr auf Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Polizei und Veranstalter gesetzt. Die Vereine sind daher stark bemüht, den Jugendschutz auf ihren Versammlungen zu thematisieren“, schildert er die Entwicklung. „ Im Ausschank kann es natürlich manchmal schwierig werden, bei einer verkleideten Person das Alter zu erraten, und mitten im Trubel kann man sich nicht von jedem den Ausweis zeigen lassen. Wir versuchen, mit Hinweisschildern sowohl das Thekenpersonal als auch die Vereinsmitglieder und Gäste für den Jugendschutz zu sensibilisieren“, so Kaldeich. Sein Tipp für junge Karnevalisten: „Den Ausweis mitnehmen und daran denken, was man in den Präventionsveranstaltungen an den Schulen gelernt hat.“ „Cool“ ist es eben auch, nein zu sagen.

Polizist Dierk Falkenhagen bestätigt: „In den letzten Jahren hat sich einiges verändert. Früher gab es zu Karneval viel mehr Delikte, darunter Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Wir mussten völlig betrunkene und hilflose Jugendliche nach Hause bringen. Inzwischen greift die Prävention immer mehr in ihrer ganzen Breite.“ Er selbst leitet diverse Veranstaltungen an den Eichsfelder Schulen. Die Jugendlichen seien dadurch besser informiert, aber auch die Verantwortlichen seien vorsichtiger geworden und würden nicht mehr wahllos Alkohol herausgeben, stellt er fest. Auch er bewertet die Vernetzung des Arbeitskreises Jugendschutz mit Vereinen, Veranstaltern und Gaststätten positiv.

Grundsätzlich gilt: Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier und Wein trinken, aber nichts Hochprozentiges, und bis 24 Uhr an Veranstaltungen teilnehmen. Unter 16 darf weder Alkohol erworben noch getrunken werden, und ohne erziehungsbeauftragte Begleitperson darf keine Veranstaltung besucht werden. Ausnahmen sind beispielsweise Veranstaltungen, die von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden oder der Brauchtumspflege dienen. Was das im Einzelnen bedeutet, hängt von der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung ab. Jugendreferentin Steininger ermuntert: „Bitte anrufen! Wir geben beim Jugendamt gern und umfassend Auskunft, wenn jemand Fragen zu den Regeln des Jugendschutzes hat.“ Das gelte sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche, die selbst etwas organisieren und bei den Bestimmungen des Jugendschutzes auf der sicheren Seite stehen wollen. „Immerhin ist der Jugendschutz ein Gesetz und keine lockere Vereinbarung“, betont die Referentin.

Infos zum Jugendschutz gibt es beim Göttinger Jugendamt unter Telefon 0551/525110.

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