Die Ende 2008 verschickten Bescheide über die Erschließungsbeiträge seien trotz Umwidmung der öffentlichen Flächen rechtmäßig, teilt Verwaltungsvertreter Olaf Müller mit. Die am Umlegungsverfahren beteiligten Grundeigentümer hätten laut Rechtsauskunft weder Anspruch auf Rückerstattungen von Umlegungskosten noch Erschließungsbeiträgen.
Ermöglicht hat die Umwidmung erst die Aufhebung des niedersächsischen Spielplatzgesetzes im Dezember 2008. Das passte zum neuen, bedarfsgerechten Spielplatz-Konzept des Fleckens, sich auf attraktive Standorte wie den zentralen Spielplatz auf der Vogelsburg-Kuppe zu konzentrieren und sie auszubauen.
Zugleich konnten die Gemeinde alte Spielplätze im Ort aufheben und von der großzügigen Spielplatzplanung im Neubaugebiet abrücken. Betroffene Eigentümer von Baugrundstücken hatten gehofft und darauf gepocht, anteilig Kosten aus Umlegung und Erschließung für die Spielplatzflächen zurückgezahlt zu bekommen. Jetzt kann die finanziell angeschlagene Gemeinde die umgewidmeten Grundstücke an der Willi-Döring-Straße als Bauland verkaufen, ohne Geld zurückzahlen zu müssen. Zwei der Grundstücke können eingeschossig, eines zweigeschossig bebaut werden.
ku
Goettinger-Tageblatt.de Anmeldung