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Neue Friedhofssatzung

Neue Bestattungsformen und höhere Gebühren

Der zunehmende Wunsch vieler Duderstädter Bürger nach anonymen Erd- sowie die deutliche Zunahme an Urnenbestattungen und alternativen Beisetzungsmöglichkeiten war Anstoß für die Erarbeitung einer neuen Friedhofssatzung für den Bereich der Stadt Duderstadt (Tageblatt berichtete).

Bestattungskultur im Wandel: Auf dem Duderstädter St. Paulus-Friedhof steigt die Zahl der Urnengräber seit Jahren an.

© Tietzek
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Duderstadt. Nachdem das Konzept bereits die entsprechenden Fachausschüsse passiert hat, wird der Rat der Stadt am Donnerstag, 2. September, über die Verwaltungsvorlage entscheiden. Mit einem positiven Beschluss verbunden wäre auch eine Anhebung der Gebühren für Urnengräber.

Die Bestattungskultur hat in den vergangenen Jahren bundesweit einen gravierenden Wandel durchlebt. Auch in Duderstadt wird der Anstieg an Feuerbestattungen deutlich: Entfielen vor zehn Jahren auf 109 Beisetzungen 84 Erd- und 25 Urnenbestattungen, hat sich das Verhältnis mittlerweile verschoben: Bei 111 Beisetzungen im Jahr 2008 wurden 56 Erd- und 55 Urnenbestattungen registriert. Diese Entwicklung erstreckt sich auch auf die Duderstädter Dörfer, wobei die Verschiebung in Gerblingerode am deutlichsten ist. 2008 wurden bei 20 Beerdigungen zwölf Erd- und acht Urnenbestattungen gewählt, ein Verhältnis von 60 zu 40 Prozent.

Bislang nicht möglich war in Duderstadt eine anonyme Erdbestattung. Das soll sich – bei entsprechendem Ratsbeschluss – bereits zum 1. November ändern. Diese Bestattungsart, die dann erst einmal auf dem Gerblingeröder Friedhof angeboten werden könnte, ist laut Verwaltungsvorlage mit hohem Arbeitsaufwand verbunden: Nach starken Regenfällen muss Erde nachgefüllt, Rasen nachgesät sowie mit kleinerem Gerät gemäht werden.

Neben zusätzlichen Bestattungsmöglichkeiten enthält die Satzungsvorlage aber auch einen neuen Gebührentarif. Sowohl für Grabstätten als auch für Beisetzungskosten müssten die städtischen Bürger zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Grund: Da Urnenbestattungen deutlich günstiger sind als Bestattungen in Särgen, kann die Stadt seit geraumer Zeit den Friedhofsbetrieb nicht mehr kostendeckend führen.

Während eine traditionelle Wahlgrabstelle unverändert bei 832 Euro – Laufzeit 40 Jahre – liegt, würde die Gebühr für eine zweistellige Urnenwahlgrabstätte laut Vorlage von 502 auf 590 Euro steigen. Reihengrabstätten würden mit 170 Euro für verstorbene Kinder bis zum fünften Lebensjahr und 417 Euro für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr ebenfalls nicht teurer. Von 250 Euro auf 295 Euro würden dagegen die Kosten für eine Urnenreihengrabstätte steigen, wobei finanziell gesehen das Alter der Verstorbenen zukünftig keine Rolle mehr spielt. Eines der neuen anonymen Reihengräber würde für 25 Jahre 1212,50 Euro kosten.

[Anne Eckermann]

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