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Zwei Jahre und sechs Monate Haft

Tödlicher Unfall: Verursacher soll ins Gefängnis

Zu zwei Jahren und sechs Monaten Haftstrafe wegen fährlässiger Tötung in zwei und Körperletzung in drei Fällen sowie Verkehrsgefährdung ist gestern ein 43-Jähriger am Schöffengericht des Duderstädter Amtsgerichts verurteilt worden.

Hat drei Tote gefordert: Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 446 am 1. Februar.

© Mischke
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Duderstadt. Damit folgte Richter Michael Pietzek der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Jürgen Ahrens, der für eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren plädiert hatte, will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Der aus Bad Lauterberg stammende Angeklagte hatte am 1. Februar gegen 13.20 Uhr auf der Bundesstraße 446 zwischen Ebergötzen und Seeburg unter Alkohol- und Cannabiseinfluss einen Unfall verursacht, bei dem ein 29-jähriger Westeröder und ein 47-jähriger Tiftlingeröder ums Leben kamen. Drei weitere Menschen erlitten schwerste Verletzungen, eine schwangere Frau verlor auf der Rückfahrt mit ihrem Lebensgefährten vom Gynäkologen-Termin ihr Baby, das in der 26. Woche via Kaiserschnitt zur Welt geholt und wiederbelebt werden musste, aber einen Tag später in der Klinik starb. Das wird nicht als fahrlässige Tötung berücksichtigt, da der Zeitpunkt der Einwirkung auf den Mutterleib zählt. Die Nebenklage sprach von einer juristischen Lücke.

Dieser rechtstheoretische Exkurs blieb eine Marginalie in einem hochgradig emotionalen Prozess, in dem Angehörige, Opfer, Sachverständige, Nebenkläger und Unfallzeugen zu Wort kamen. Mehrere Familien wurden durch den Unfall aus der Bahn geworfen, werden lebenslang unter den Folgen leiden, haben mit physischem und seelischem Schmerz zu kämpfen. Mit den Tränen kämpften gestern am Gericht Angehörige der Opfer, darunter auch ein Rechtsanwalt der Nebenkläger, der seinen Schwager verloren hat.

„Ich würde das Geschehen ungeschehen machen, aber ich kann es nicht“, sagte der hagere Angeklagte mit Jackett und Pferdeschwanz, der dem Prozess wie versteinert folgte. Die Hinterbliebenen und Verfahrensbevollmächtigten der Opfer überzeugte die Entschuldigung des gelernten Blechschlossers nicht. Sie hielten dem 43-Jährigen vor, sich nicht wirklich mit dem Geschehen und seiner Schuld am Tod von drei Menschen auseinandergesetzt zu haben.
Diesem Eindruck widersprach der Verteidiger. Nicht die dramatischen Folgen, sondern das Maß der Pflichtwidrigkeit sei entscheidend für die Schuldfrage. Das reduziere sich in diesem Fall einer Verkettung unglücklicher Umstände auf einen Fahrfehler aufgrund Fahruntüchtigkeit. Der Angeklagte sei weder Raser noch Rowdy, habe keine Punkte in Flensburg, sei nicht vorbelastet und habe mit Anerkennung der Anklageschrift ein umfassendes und glaubhaftes Geständnis abgelegt. Selbst bei tödlichen Unfällen mit gravierenderem Fehlverhalten und Fahrerflucht seien Bewährungsstrafen verhängt worden.

Der Angeklagte war nach durchzechter Nacht unter Alkohol- und Drogeneinfluss auf der Rückfahrt von einem Termin beim Göttinger Zollamt, als er auf der Bundesstraße mit fehlender Fahrbahnmarkierung den Kurvenradius nicht einhielt und laut Gutachter 25 bis 75 Zentimeter auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort streifte sein Ford Fiesta einen Ford Ka mit einer Eichsfelder Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Schicht bei Sartorius. Der Ka drehte sich durch die Kollision, ein Seat Ibiza krachte frontal in die Beifahrerseite. Der Bundespolizist, der mit seiner schwangeren Partnerin in dem Seat unterwegs war, hatte keine Chance, die Kollision zu verhindern.

„Der komplette Tag ist ausgelöscht“, sagte der 39-jährige Ka-Fahrer. Der Tiftlingeröder, dessen Mitfahrer auf der Stelle tot waren, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, schwerste innere Verletzungen und Frakturen, lag zwei Wochen im Koma, ist bis heute arbeitsunfähig und wird, wie andere Unfallbeteiligte und Angehörige, psychologisch betreut.
Weder Glätte noch überhöhte Geschwindigkeit spielten bei dem Unfall eine Rolle. So reduzierte sich die Frage nach der Ursache auf die Fahruntüchtigkeit des Verursachers und seine Blutprobe nach dem Unfall. Der medizinische Gutachter widersprach der Aussage des Angeklagten, er habe am Unfalltag kein Cannabis konsumiert. Die THC-Werte deuteten auf mehrfachen Cannabis-Konsum über einen längeren Zeitpunkt und zeitnahen Konsum bis zu sechs Stunden vor der Blutentnahme hin. Zwei Stunden nach dem Unfall seien noch 1,17 Promille festgestellt worden, das entspreche rund zwei Litern Bierkonsum.

Von einem grob fahrlässigen und schwerwiegenden Fehlverhalten mit fatalen Folgen, mangelnder Reife und Reflektion in fortgeschrittenem Lebensalter sprachen Vertreter der Nebenkläger. Der Angeklagte habe eine professionelle und lückenhafte Erklärung verlesen lassen, gelogen, nach durchzechter Nacht noch einen Joint durchgezogen und seine Fahrt in akutem Rauschzustand angetreten. Verteidiger Ahrens hingegen zweifelte das THC-Gutachten an. Zwingende Rückschlüsse auf den Zeitpunkt des Konsums seien wissenschaftlich umstritten.

Der tragische Unfall übersteige alle Fälle in seiner Dienstzeit, merkte Oberstaatsanwalt Dieter Meyer-Borgstädt an. „Fünf Familien werden diesen Tag nie vergessen“, betonte Pietzek: „Der Angeklagte hat den Unfall mit dramatischen Konsequenzen nicht gewollt, war aber der Einzige, der ihn vermeiden konnte.“ Es gehe um die Grundeinstellung. Alkohol – ob mit oder ohne Betäubungsmittel – führe zu Fahruntüchtigkeit und habe im Straßenverkehr nichts zu suchen. In einem Punkt waren sich alle Beteiligten – inklusive Richter Pietzek – einig: „Ein gerechtes Urteil gibt es nicht.“

[Kuno Mahnkopf]

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  • der täter hat nichts gelernt ,,,, Jens – 01.09.10
    traurig ,er hat nichts gelernt,kauft weiterhin abends bei rewe sein bier und schnaps,
    mensch nach so einer tat sollte man doch wenigstens bis haftantritt trocken bleiben,,,

    ich verstehe die Welt nichtmehr
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  • ein job für die berufungsinstanz herr schauinsland – 29.08.10
    verglichen mit anderen urteilen in ähnlichen fällen nicht angemessen.
    man kann sicher darüber diskutieren, ob fahrlässige töter,
    die unter drogen fuhren, generell ins gefängnis sollen. nur bisher
    war es für alle anderen eben nicht so.
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  • ab in den knast <aber lange bitte Gingko – 29.08.10
    also hier wird ein mist geschrieben
    das geht ja garnicht,
    wer drogen nimmt und alkohol jetzt noch weiter trinkt
    der hat nichts gelernt, aber vielleicht tätowiert man da besser ,
    also bitte nicht mehr autofahren
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  • aufklärer fg.rtz. – 29.08.10
    Die Kommentare sind mal wieder typisch. Keine Ahnung haben, aber drakonische Strafen fordern.
    Der Täter hat unbestritten eine Tat begangen und es sind daraus schlimme Folgen entstanden. Zurecht bestimmt sich die Strafe allerdings nicht primär aus den Folgen sondern aus der begangenen Tat. Hier ist zu aller erst festzuhalten, der Täter wollte niemanden töten er wollte auch niemanden verletzen. In Betracht kommt somit zurecht nur eine fahrlässige Begehung einer Tat. Mord und Totschlag scheiden deswegen aus. Übrig bleiben Taten wie fahrlässige Tötung, der Strafrahmen ist hierbei logischerweise bedeutend geringer als bei vorsätzlichen Taten. Die Strafe richtet sich schließlich danach welche kriminelle Energie der Täter hat. Dieser Täter hat augenscheinlich wenig kriminelle Energie. Seine Tat ist nicht Ergebnis von Böswilligkeit sondern von Dummheit.
    Jeder der hier lebenslange Haftstrafen oder ähnliches fordert befindet sich geistig nicht in einem demokratischen Rechtsstaat sondern im finstersten Mittelalter.
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  • Bestrafung gerecht? Erbsenzähler – 29.08.10
    Es kann kein gerechtes Urteil geben, das stimmt. Es wird nichts ungeschehen machen.
    Es zeigt aber auch unser Selbstverständnis. Wir waschen uns in Unschuld, "war alles nicht so gemeint, wollte ich ja gar nicht" usw. Das führt dazu, dass immer mehr Leute nicht verstehen, wo die Grenzen sind. Reue? Wem hilft´s?
    Alkohol + Strassenverkehr = NIEMALS.
    Wer dagegen verstösst gehört bestraft, damit andere sehen, sie kommen nicht mit einer Ausrede davon.
    Trag es wie ein Mann, Durch Dein Fehlverhalten sind Menschen umgekommen, andere leiden.
    Knast kostet den Staat? Was ist mit der Betreuung der Hinterbliebenen und Opfer? Ist das Kostenlos?
    Ein paar Sekunden mit der falschen Entscheidung. Und der Mann ist noch nicht mal ein unerfahrener Jugendlicher.
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  • Kommentar Realist St. Sch. – 28.08.10
    Der Schreiber scheint in einer Welt von rosaroten Elefanten zu leben...

    Was müssen sich die Angehörigen nicht noch alles gefallen lassen?

    Aufklärung in der Schule wird betrieben, zur Kenntnis!

    Soll das Gericht den Angeklagten noch in Watte packen und sagen: du, du, mach das aber nicht noch mal!

    Der Angeklagte gehört sein Leben lang nicht mehr in den Strassenverkehr, maximal als Fußgänger.

    Über das strafprozeßliche Maß des Urteils mögen sich die Gerichte weiter Gedanken machen.

    Zwei Menschenleben?
    Dieser Verkehrsunfall hat DREI Menschenleben gefordert.
    Das ist meine Ansicht, und nicht die Ansicht der Paragrafen in der nicht mehr durchschaubaren Welt deutscher Rechtssprechung.

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  • Haftstrafe? Realist – 28.08.10
    Wem nützt in diesem Fall der Strafvollzug?
    Weder dem Staat, noch den Opfern, noch den Angehörigen.
    Er kostet Geld und macht niemanden wieder heile.
    Ich kann mir eh nicht vorstellen, dass der Fahrer, Zeit seines Lebens nochmal froh wird.
    Er sollte Aufklärungsunterricht an Schulen geben müssen, o.ä.

    btw..
    Ich bin entsetzt, was manche user hier so von sich geben.
    Niveaulos!
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  • Recht? Flieger – 27.08.10
    Dieses Urteil ist ein Hohn für die Opfer und deren Angehörige.

    Was ich nicht verstehe, warum werden Alkohol- und Drogenkonsum strafmildernd gewertet?

    Wenn es eine höhere Gerechtigkeit gibt, hoffe ich das der Täter dort seine gerechte Strafe bekommt.

    Alles weitere ist hier schon gesagt.

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  • Drei Jahre ohne Führerschein St. Sch. – 27.08.10
    Drei Jahre FE Entzug ????

    Lebenslänglich ist das Mimimum !!!!
    Willkommen in der deutschen Rechtssprechung.

    Der Verursacher ist verantwortlich für drei Menschenleben.

    Wahrscheinlich wird ihm noch bei weiteren Untersuchungen eine schlechte Kindheit attestiert und geht mit einer Bewährungsstrafe aus dem Verfahren.
    Die FE gibt es natürlich dann auch wieder zurück, mit Entschädigung für die Zeit wo er sich nicht, im welchen Zustand auch immer, hinter das Steuer eines Kfz setzten konnte.
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  • Tötung Kein Richter – 27.08.10
    Zu zwei Jahren und sechs Monaten Haftstrafe wegen fährlässiger Tötung in zwei und Körperletzung in drei Fällen sowie Verkehrsgefährdung ist gestern ein 43-Jähriger am Schöffengericht des Duderstädter Amtsgerichts verurteilt worden.
    Wieso wird hier über die Führerscheilapalie diskutiert?
    30 Monate wegen TÖTUNG sind O.K.?
    Begreif einer die Eichsfelder!!!!
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  • Führerschein ku – 27.08.10
    Führerschein ist eingezogen,drei Jahre Sperre verhängt Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Führerschein BigBaer – 27.08.10
    Und was ist mit seinem Führerschein?
    Bei unserer Rechtsprechung hat er den bestimmt schon zurück wenn er aus dem Gefängnis kommt.
    Meiner Meinung nach hat er durch sein Verhalten (Fahren mit Alkohol und Drogen) gezeigt, dass er ungeeignet zum Fahren eines Kfz ist...
    Also nie wieder einen Führerschein
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  • Harte Strafung für Tötung Kein Richter – 27.08.10
    Mehrere Familien wurden durch den Unfall aus der Bahn geworfen, werden lebenslang unter den Folgen leiden, haben mit physischem und seelischem Schmerz zu kämpfen.
    Mehrere Menschen verloren ihr Leben,wurden getötet!!!
    Er kann doch nichts dafür?
    Alkohol und Drogen !Naja?
    Und jetzt? Warten aufs höchste Gericht?
    Hoffentlich NEIN
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  • Gerichtsurteil Verkehrsunfall St. Sch. – 27.08.10
    Da fehlen mir die Worte...
    Wie kann ein Verteidiger des Angeklagten diesen Fall noch schön reden, nur weil es in der deutschen Rechtssprechung Lücken gibt.
    Hauptsache glaubhaft und rhetorisch geschickt argumentieren.
    Keine Spur von Ethik.

    Da kommt mir der Reiz zum Erbrechen.

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  • ab in den knast Gingko – 27.08.10
    wer alkohol und drogen nimmt , und andere leute tötet, soll lebenslänglich bekommen.
    also ab in berufung damit aus 2,5 jahren 5 jahre werden,,,
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  • (selbst)gerecht buxi – 27.08.10
    Schön zu wissen, dass wir in einem Rechtsstaat leben und weder Sandmänner noch Matulas über die Verfehlungen ihrer Mitbürger zu urteilen haben. Sie reden der Lynchjustiz das Wort. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Achtung Achtung Sandman2 – 27.08.10
    An dieser Stelle wurde durch die Redaktion ein Kommentar gelöscht, da er nicht den Nutzungsbedingungen entsprach. Die Nutzungsbedingungen für Leserkommentare auf den Internetseiten des Tageblattes finden Sie hier: http://www.goettinger-tageblatt.de/Portal-Service/Nutzungsbedingungen. (bd)
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  • Fahrbahnmarkierung Gole – 27.08.10
    Zum Urteil möchte ich mich nicht äußern, letztendlich wird sich der Unfallverursacher vor Gott verantworten müssen.
    Was mich aber ärgert, ist die Tatsache, dass die Fahrbahnmarkierung an der Unfallstelle nach über einem halben Jahr immer noch fehlt.
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  • Ganz traurige Geschichte darüber Betrübt – 27.08.10
    Es wird wohl nicht bestritten, dass sowohl Alkohol wie auch Drogen ursächlich für den Tod und das Leid der Menschen verantwortlich sind.
    Natürlich hat der Fahrer das nicht absichtlich gemacht, jedoch finde ich es auch den Getöteten und ihren Angehörigen gegenüber ungehörig, diese dem Grunde nach viel zu geringe Strafe nicht annehmen zu wollen. Sie ist keine Rache und keine Buße, sie ist mehr als human und soll nur eine Verwarnung darstellen. Danke an das Gericht sage ich lieber nicht aber die Meinung eines Vorschreibers teile ich, in der Berufung sollten dann 5 Jahre zusammenkommen.
    Widerstand gegen das AG-Urteil ist in diesem Falle hier unanständig
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  • Haftzeit Matula – 26.08.10
    Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Im übrigen wird der Typ doch ohnehin nach der Hälfte der absolvierten Haftzeit wegen guter Führung vorzeitig entlassen.

    Keine angemessene Reue zu zeigen könnte übrigens Selbstjustiz von anderer Seite provozieren.
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • richter von dud Js – 26.08.10
    ich bete zu gott; dass ich niemals jemanden schaden zu füge! aber ws die richter in duderstadt für ein urteil gefällt habe......es ist mit dem normalen verstand nicht zu fassen....
    aber wenn ich mal vor die schranken des gerichtes muss..ich wähle dudelheim
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  • Berufung Sandmann – 26.08.10
    Ich würde klatschen, wenn die Koksnase in der Berufungsverhandlung (wenn es eine geben sollte) nicht freigesprochen, sondern nochmal 2,5 Jahre obendrauf kriegt. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • REUE! Justitia – 26.08.10
    Beim Lesen des Artikels bekommt man eine Gänsehaut nach der anderen. Dass ein Mensch 2,5 Jahre Haft für 3 Menschenleben als zu viel Strafe betrachtet, ist einfach unglaublich. Natürlich will der Anwalt die Grenzen der Justiz austesten. Aber das soll er doch bitte nicht bei solch emotionalen Verfahren machen. Wenn selbst ein Oberstaatsanwalt von einem bisher einmaligen Fall in seiner Amtszeit spricht, sollte der Täter zu seinem absolut asozialen! Verhalten stehen und dieses Urteil anerkennen. Er hat dafür gesorgt, dass 3 Menschen sterben mussten und hat nicht einmal den Arsch in der Hose dazu zu stehen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • sowas kann man nicht verstehen Horst Kevin – 26.08.10
    Wie kann man als Angeklagter in einem Fall, wo man schuldig an dem Tod von 3 Personen ist, ernsthaft die 2 1/2 Jahre nicht annehmen und in Berufung gehen wollen? Hat der Mensch kein Gewissen oder hat er das schon weg gekifft und gesoffen? Wenn er ein wenig Reue zeigen würde dann hätte er das Urteil angenommen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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