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Bombenexplosion

Ermittlungen eingestellt


Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Detonation einer Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg auf dem Schützenplatz eingestellt.

Die Einstellung erfolgte, nachdem eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme des Leiters des Kampfmittelräumdienstes Hamburg vorlag. Aus dem rekonstruierten Geschehensablauf ließ sich kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der an der Räumung beteiligten Personen herleiten. Insbesondere konnte nicht festgestellt werden, dass die Detonation durch die Arbeiten tatsächlich ausgelöst worden ist. Nach den Ausführungen des Sachverständigen ließ sich nicht ausschließen, dass der Zündmechanismus der Bombe auch ohne Lageveränderung in Gang gesetzt worden ist.

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