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Staatsanwaltschaft

Fremdverschulden ausgeschlossen


Zwei Tage nach der tödlichen Explosion eines Blindgängers hat die Staatsanwaltschaft Göttingen zunächst keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand seien den Mitgliedern des Kampfmittelräumdienstes keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe zu machen, sagte Sprecher Andreas Buick der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. Gleichwohl führe seine Behörde das Vorermittlungsverfahren weiter. Dies sei üblich in Fällen, in denen Menschen zu Tode kommen. Bei der Detonation der Weltkriegsbombe am Dienstagabend waren drei Mitglieder des Kampfmittelbeseitigungsdienstes getötet worden.

dpa

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