„Schlichten statt richten“, das ist das Ziel von Gunther Schwitters. Vor sieben Jahren hat er die Aufgaben des Schiedsmanns für den Flecken Bovenden übernommen. Seither hat er jedes Jahr bis zu zehn Schlichtungsverhandlungen geführt und bewirkt, dass sich Zerstrittene wieder einig werden. „Das Schiedsamt ist ein öffentliches Ehrenamt, in das der Schiedsmann vom Gemeinderat gewählt und anschließend vom Amtsgericht verpflichtet wird“, erklärt er. Von 1979 bis 1994 hatte Schwitters in Osterode als Schiedsmann gewirkt. Aus dieser Zeit kannte ihn Bovendens Hauptamtsleiterin Elke Vetter. Als das Amt in Bovenden frei wurde, fragte sie ihn, ob er sich nicht zur Wahl stellen wolle.
Seit fast 200 Jahren böten Schiedsmänner ihre Dienste zur Streitschlichtung an, weiß Schwitters. 1827 haben die Preußen die preußische Schiedsmannordnung erlassen. Heute gibt es das Schiedsmannwesen in zwölf Bundesländern der Republik. In dem Gebiet des Landgerichts Göttingen sind 72 ehrenamtliche Schiedsleute für ihre Mitbürger tätig. Für Beträge bis zu 50 Euro können sie rechtsverbindliche Vergleiche erreichen, die 30 Jahre Gültigkeit haben.
Es gibt viele Fälle, die ein Schiedsmann schlichten kann. Er darf Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die Verletzung des Briefgeheimnisses, vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung aus dem weiten Feld der Strafsachen verhandeln. Häufiger werde er aber zu bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerufen. „Immer, wenn es um Geld geht“, erklärt Schwitters nüchtern. Am häufigsten werde er geholt, wenn Nachbarn streiten. Zuerst lasse er sich das Problem schildern. Dann mache er sich vor Ort ein Bild. Sehr häufig gehe es um Grenzstreitigkeiten.
Die sogenannten Tür- und Angelfälle ließen sich gleich regeln. Klappe das nicht, werde der Antrag aufgenommen. Die Gegner werden zur Schlichtungsverhandlung ins Bovender Rathaus eingeladen. Die Verhandlung wird nichtöffentlich und mündlich geführt. Die Parteien müssen zum Termin erscheinen, sonst müssen sie ein Ordnungsgeld bezahlen. Der Schiedsmann ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
„Zu schwierig“ gibt es für Schwitters nicht. „Alles, was an mich herangetragen wird, mache ich, weil ich will, dass die Leute sich einig werden. Nachbarn leben doch zusammen. Da ist es wichtig, Streit zu schlichten. Wenn die Parteien erst vor Gericht ziehen, eskaliert der Streit meist noch weiter.“ Wenn er die Streitenden ihre Worte wiederholen lasse, werde ihnen oft erst klar, was sie tatsächlich gesagt hätten. Wichtig sei es, die anderen reden zu lassen. „Manchmal schreien sie sich erstmal an“, sagt Schwitters. Mit den Techniken der Mediation komme er meist zu einem guten Ergebnis.
Als Schiedsmann lerne man, „wie man sich besser in andere hineinversetzen kann.“ Bei der Frühjahrstagung der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Bereich des Landgerichtsbezirks Göttingen wurde ihm diese Fähigkeit bestätigt. Nach mehreren Lehrgängen und etwa 20 Schlichtungsverhandlungen hat Schwitters die Zertifizierungsurkunde des Bundesverbands als Mediator erhalten.
Der 67-jährige Maschinenbaumeister in Rente möchte seine Tätigkeit als Schiedsmann nicht missen. „Es ist eine schöne Aufgabe“, sagt er, „wenn man sieht, dass die Menschen sich einig werden.“
Unter Telefon 05 51 / 5 04 21 61 oder 01 70 / 7 14 20 54 ist Schwitters als Schiedsmann erreichbar.
Von Ute Lawrenz
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