Göttingen . Bis jetzt sind bereits mehr als 20 Strafverfahren eingeleitet beziehungsweise Strafanzeigen erstattet worden. Allein die Polizeiinspektion Göttingen spricht von mehr als einem Dutzend Verfahren gegen Demonstrationsteilnehmer wegen Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruches, Sachbeschädigung sowie Verunglimpfung des Staates.
Es werde aber, so Inspektionsleiter Thomas Rath auf Tageblatt-Anfrage, mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Strafverfahren geben, wenn das weitere Videomaterial erst ausgewertet ist. Die Polizei ist damit gerade beschäftigt. Eine endgültige Anzahl an Strafverfahren könne er noch nicht benennen, sagt Rath.
Auch gegen Polizeibeamte gibt es eine Reihe von Strafanzeigen. So hat eine Anwältin im Namen von sieben Mandanten Strafantrag gestellt, diese aber bisher nicht begründet. Weder seien die Tatvorwürfe konkretisiert, noch die Umstände der angeblichen Straftaten im Amt hinreichend schlüssig dargelegt. Es wird lediglich der Vorwurf der Körperverletzung gegen Unbekannt gemacht.
Am 10. Januar war es im und vor dem Zentralen Hörsaalgebäude der Universität zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei gekommen, als versucht wurde, die Eingänge zum Hörsaal zu blockieren.
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