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Tageblatt-Interview

„Beobachten, ob Richtwerte eingehalten werden“


Mittwoch Abend startet der Göttinger Altstadtlauf – mit Lautsprecheransagen, Anfeuerungsrufen und Applaus. Alles Lärm, der nach einer Anwohnerklage nur noch eingeschränkt am Markt erlaubt ist. Zur Nacht der Kultur hat es dazu gerade ein neues Urteil gegeben. Ulrich Schubert hat Göttingens Fachbereichsleiter für Ordnung, Manfred Kuhlmann, gefragt, ob der Lauf vielleicht abgesagt werden muss.

Manfred Kuhlmann

Göttinger Tageblatt: Heute gibt es mit dem Altstadtlauf wieder eine Großveranstaltung am Markt. Wie wird sich die Stadt verhalten?

Manfred Kuhlmann: Wir werden vor Ort sein und beobachten, ob die Lärm-Richtwerte eingehalten werden.

Was passiert, wenn die erlaubte Lärmschwelle überschritten wird?

Dann müssen wir sehen, ob wir eingreifen. Wir sind als Stadt zwar nicht verpflichtet, die Veranstaltung abzubrechen, aber wir müssen darauf achten, dass die Richtwerte eingehalten werden. Wenn nicht, müssen und werden wir auch eingreifen.

Dann werden die Läufe gestoppt und alle nach Hause geschickt?

Nein, die ganze Veranstaltung würde nicht abgeblasen. Aber die Lautsprecher für Ansagen müssten abgedreht werden, sie sind problematisch.

Rechnen Sie damit?

Nein. Im vergangenen Jahr lagen die Werte nur etwas über dem Richtwert. Dass sich das nicht wiederholt, darauf hat sich der Veranstalter in diesem Jahr nach Rücksprache mit uns eingestellt. Unter anderem beginnen die Läufe in diesem Jahr etwas früher, damit die Veranstaltung bis 22 Uhr wirklich beendet ist. Vergangenes Jahr gab es erst durch einen Sprung über diese Zeitmarke Probleme.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) vor der Nacht der Kultur nimmt die Stadt also noch mehr in die Pflicht und setzt noch strengere Auflagen fest?

Nein. Das OVG-Urteil bezog sich ausschließlich auf die Nacht der Kultur. Das Gericht hat aber in seiner Begründung noch einmal ausgeführt, dass es im Einzelfall im Ermessen der Behörde steht welche Anordnungen zu treffen sind und dass eine vollständige oder teilweise Untersagung nur dann in Betracht kommt, wenn das Leben oder die Gesundheit gefährdet sind. Bei der Nacht der Kultur hat das OVG dies nicht gesehen.

Laut Gericht sind am Markt 18 lärmträchtige Veranstaltungen im Jahr erlaubt. Sind die erreicht?

Nein, zum Glück nicht. Wir hatten in diesem Jahr erst sechs privilegierte Veranstaltungen am Markt, bei denen entsprechende Lärmmessungen vorgenommen werden mussten.

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  • Ach, Frau T. ... A. Manegold – 24.06.09
    ... wie friedlich und lebendig könnte das Leben in dieser Stadt doch sein, wenn es nicht Menschen gäbe, die bis zum letzten Paragraphen ihrem Einzelinteresse Raum verschaffen würden.

    "Danke" für ein Weniger an Freiheit in dieser Welt.
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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