Göttingen . Der 44-Jährige soll über einen Zeitraum von vier Jahren hinweg regelmäßig Sozialhilfegelder auf private Konten umgeleitet haben. Insgesamt soll er sich damit unrechtmäßig fast 54.000 Euro verschafft haben. Die Unregelmäßigkeiten waren im Juli vergangenen Jahres nach einem anonymen Hinweis ans Licht gekommen. Die Stadt hatte den Mitarbeiter daraufhin zunächst vom Dienst freigestellt. Später schloss sie einen Auflösungsvertrag und erstattete Strafanzeige. Der 44-Jährige war im Rathaus Sachbearbeiter für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll er seit Juli 2007 regelmäßig Geld veruntreut haben. Dabei nutzte er sogenannte „inaktive Fälle“ von befristeten Sozialleistungen, die regulär ausgelaufen waren. Statt die Zahlungen einzustellen, soll der Sachbearbeiter die Sozialhilfeleistungen auf Konten seiner Ehefrau und eines Bekannten überwiesen haben, die anschließend das Geld an ihn weiterleiteten.
Der Beschuldigte habe die Vorwürfe eingeräumt, teilte der Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, Hans Hugo Heimgärtner, mit. Seinen Angaben zufolge sollen die Kontoinhaber nicht gewusst haben, woher das Geld stammte. Der 44-Jährige habe ihnen gegenüber erklärt, dass es sich um Honorare für seine Dozententätigkeit handele.
Das Strafverfahren ist bereits der dritte Unterschlagungsfall innerhalb weniger Jahre im Göttinger Rathaus. Erst im August 2011 hatte das Landgericht Göttingen einen früheren Mitarbeiter des Jugendamtes verurteilt, der jahrelang Gelder von Konten der von ihm betreuten Kinder und Jugendlichen veruntreut hatte. Hier summierte sich der Schaden auf 140.000 Euro. In ihrer Urteilsbegründung rügten die Richter die mangelnden Kontrollmechanismen innerhalb der Stadtverwaltung.
Bereits im April 2000 hatte das Landgericht einen Mitarbeiter des Göttinger Einwohnermeldeamtes verurteilt, der jahrelang Gebühren für Pässe und Ausweise in Höhe von umgerechnet rund 125.000 Euro für sich einbehalten hatte. Auch damals kritisierten die Richter die mangelnde Kontrolle innerhalb der Verwaltung. Der Angeklagte habe wie in einem „Selbstbedienungsladen“ agieren können.
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