Hat nicht jeder das Recht, den Aufenthaltsort selbst zu bestimmen (Grundgesetz, Art. 2, Handlungsfreiheit)? Ist die Wohnung nicht unverletzlich (Art. 13)?
Tatsächlich gab es nach Polizeiangaben nur wenige Fälle, in denen sich Bewohner weigerten, ihre Wohnung zu verlassen. Im Wohngebiet Egelsberg etwa wurden knapp 20 Personen in zehn Wohnungen registriert, die trotz aller Belehrungen in ihren Häusern bleiben wollten. Weil die Straßenzüge am äußeren Rand des Gefahrenkreises lagen, so Polizeisprecher Achim Lüther, sei polizeilich nicht mit Zwang vorgegangen worden. Die Betroffenen seien ausdrücklich über die Gefahr belehrt worden. In anderen Fällen, näher am Gefahrenort, leistete die Polizei Überzeugungsarbeit.
Grundsätzlich hat sie das Recht, auch mit Zwang und Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen Personen vorzugehen, die einer Evakuierungsanordnung nicht folgen (Niedersächsisches Gesetz über Sicherheit und Ordnung, § 17 Platzverweisung, Aufenthaltsverbot). Sogar das Grundgesetz sieht in Abs. 7 des Artikels 13 Beschränkungen bei gemeiner Gefahr oder bei Lebensgefahr Einzelner vor.
Damit die Evakuierung nicht zur Gefahr für Hab und Gut wurde, hatte die Polizei in der Nacht alle Straßen, die ins geräumte Gebiet führen, unter Kontrolle. Diebstähle in der Zeit, als Häuser verlassen waren, wurden nicht bekannt.
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Kommentare
Räumung Anwohner – 31.05.10
Warum wird in der Levinstraße und im Königsstie bis zu einer Entfernung über 1000m geräumt, im Bereich Weender Landstr. und Groner Landstr. reichen jedoch 750m? Warum wurden Leinehotel/Polizei (direkter Blick über die Flüthe), Zum Leineufer, Teile Kreuzbergring,... nicht auch geräumt, oder nicht auf Levinstraße, westlicher Königsstieg, ... verzichtet?Kann ich nicht ganz nachvollziehen!
Alle Enfernungsangaben aus Google Maps!
MfG
Jemand der Dienstag gerne zuhause bleiben möchte und 950m Enntfernung hatte und wenn die Angaben stimmen (40m weiter Richtung Godehardhalle) dann jetzt 980m haben wird! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Antwort Helfer – 31.05.10
Auch Schade das von so gut wie allen Kommentatoren hier,immer nur von "beruflichen" Einsatzkräften gesprochen wird. Der größte Teil aller eingesetzten Kräfte waren ehrenamtliche Helfer, egal ob Feuerwehr oder Rettungsdienst.Nur mal am Rande erwähnt.
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Evakuierung im Weststadtviertel Gundula Fischer – 31.05.10
Schade, dass im Göttinger Tageblatt immer wieder nur die beruflichen Hilfskräfte gelobt werden! Den Löwenanteil an Hilfe haben sich die Betroffenen untereinander geleistet.So hätten wir von der ganzen Evakuierung nichts mitbekommen, wenn nicht Nachbarn bei uns geklingelt und uns informiert hätten. Die Hubschrauberdurchsage war selbst auf der Straße nicht zu verstehen! Andere Nachbarn brachten meine Kinder und Katze per Auto aus der Gefahrenzone. Hier noch mal ein herzliches Dankeschön an die Familien Griebel und Martin! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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