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Carré

Gemüsekrieg im Einkaufszentrum


Ein Imbiss-Betreiber im Göttinger Einkaufszentrum Carré klagt vor dem Göttinger Landgericht gegen die Kündigung seines Mietvertrages. Die Eigentümer behaupten, der Mietvertrag sei Ende 2009 ausgelaufen. Eine vertraglich vereinbarte Verlängerungsoption habe der Gastronom nicht wahrgenommen. Die Richter lassen unterdessen wenig Zweifel daran, dass der Vertrag ordnungsgemäß verlängert wurde.

Aber: Die Eigentümer des Einkaufszentrums stecken mitten in Verkaufsverhandlungen. Es gibt einen Kaufinteressenten für das Carré. Der Rechtsanwalt des Imbiss-Betreibers, Wilfried Friedrichs, will einen Zusammenhang nicht ausschließen. Bei dem Streit mit seinem Mandanten, glaubt Friedrichs, könne es sich um einen Nebenkriegsschauplatz handeln. Denn die Carré-Eigentümerin, die SHB Innovative Fondskonzepte AG aus München, wirft ihrem Mieter inzwischen vor, verdorbene Waren verarbeitet zu haben, die der Lebensmittelmarkt im Untergeschoss des Einkaufshauses ausgesondert habe. „Alles Blödsinn“, sagt Friedrichs. Sein Mandant habe lediglich Salat, die der Markt als „Überstücke“ sonst wegwerfen würde, verarbeitet, die ihm der zuständige Abteilungsleiter selbst vorbeigebracht habe.

Tegut-Filialleiter Matthias Hofmann kennt den Nachbarn als Kunden, der bei ihm ganz normal einkaufe. „Wir geben definitiv keine Waren, die wir in den Müll entsorgen, ab“, so Hofmann. Und weiter: „Alles, was nicht verkaufsfähig ist, wird weggeworfen.“ Dazu stünden fünf Biotonnen auf dem Gelände bereit. Aus diesen, so der Vorwurf, habe der Imbiss-Betreiber die Waren aber entwendet, sagen die Vermieter, woraufhin der Mietvertrag fristlos gekündigt und der Gastronom von den Eigentümern verklagt wurde. Diese Klage hat Rechtsanwalt Alexander Schneehain, der die SHB vertritt, nun während eines Termins vor dem Landgericht zurückgenommen.

Das sei nicht der erste Versuch gewesen, berichtet Friedrichs: Bereits zuvor habe die gegnerische Partei mit der Behauptung, Friedrichs Mandant habe den Carré-Manager bedroht, versucht den Mieter aus dem Vertrag zu klagen. Auch diese Klage sei in Ermangelung von Beweisen zurückgenommen worden.

Der jüngste Vorwurf, sagte Schneehain noch während der Verhandlung, sei nur zurückgenommen worden, um in Göttingen eine Gerichtsentscheidung herbeizuführen. „Wir wissen doch beide, dass hier noch nicht Schluss ist“, erklärte Schneehain an seinen Kollegen gewandt. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht soll der Vorwurf nebst Kündigung erneuert werden. Dem sieht die Mieterseite gelassen entgegen. Der einzige Zeuge für den Müll-Klau sei ein alkoholkranker Ex-Koch, der vor kurzem von dem Imbiss-Betreiber entlassen wurde. Die SHB und Schneehain wollten das Verfahren nicht weiter kommentieren.

Von Lukas Breitenbach

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  • ................. Beobachter – 23.02.11
    Nicht nur Verleumdung. Das ist halt das schmudellige GT wie es leibt und lebt. Ich würde erst gar kein Abo annehmen von dem Schmierblatt. Reicht für die Papprolle im WC. Aber: So mancher Ar... ist halt verwöhnt ! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • ....... ............ – 21.02.11
    """""Der einzige Zeuge für den Müll-Klau sei ein alkoholkranker Ex-Koch, der vor kurzem von dem Imbiss-Betreiber entlassen wurde. """""

    Sowas nennt man auch verleumdung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Fahne im Wind Beobachter – 21.02.11
    Mit wem sich Herr Breitenbach hier wohl kurz geschlossen hat um an Infos zu kommen.
    Der Herrgott weiß alles, aber so manche Pratze angeblich mehr.
    lach mich tot
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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