Göttingen . Dass Leonardo O. ausreisepflichtig sei, begründete das Gericht unter anderem damit, dass bereits im Zuge eines früheren Rechtsstreits im Landkreis Schaumburg die Abschiebeanordnung wie auch die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung bis heute Bestand habe. Weil damals der Rechtsstreit nach der Aussetzung einer geplanten Abschiebung für erledigt erklärt worden sei und Leonardo O. juristisch nicht weiter gegen Abschiebeandrohung und Aufenthaltsverweigerung vorgegangen sei, hätten diese beiden Verwaltungsakte Rechtskraft erlangt, erläutert Verwaltungsgerichtspräsident die komplizierte Rechtslage.
Die Argumentation des seit seiner Kindheit in Deutschland lebenden Klägers, er sei faktisch ein in Deutschland verwurzelter Inländer, ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten. Außerdem habe der Brasilianer mehrfach gegen die dokumentierte Auflage der Verwaltung verstoßen, sich nur im Landkreis Göttingen aufzuhalten. Für die beabsichtigte Hochzeit mit einer Deutschen gebe es keine klaren Belege: Dies sei schon die vierte Frau, die Leonardo O. heiraten wolle, und es gebe keinen Termin beim Standesamt.
Im Verfahren blieben auch frühere Verfehlungen Leonardo O.’s nicht unberücksichtigt. Schwere Straftaten wie gemeinsame schwere Körperverletzung und versuchte schwere räuberische Erpressung sprächen gegen eine Verwurzelung in Deutschland.
Die Abschiebung ist offenbar für Freitag vorgesehen. Bis dahin muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.
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