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Schadensersatzzahlungen

Göttinger-Gruppe-Chefs sind  Millionen schuldig

Der Kampf tausender Anleger der insolventen Göttinger Gruppe um Schadensersatzzahlungen der Vorstandsmitglieder zeigt nun doch erste Erfolge – wenn auch nur auf dem Papier.

Akteneingang eines Tages: 700 000 Blatt Klageerwiderung wurden in dieser Woche sortiert.

© EF
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Gerade ist Ex-Vorstand Jürgen Rinnewitz vom Landgericht Göttingen verurteilt worden, 3,17 Millionen Euro an 1819 Kläger zu zahlen. Die gleiche Summe ist - gesamtschuldnerisch - laut Versäumnisurteil auch Vorstandskollege Michael Hebig schuldig. Der Haken: Beide Männer sind pleite.

Hebig hat nach Informationen seiner Prozessgegner am 4. November 2010, Rinnewitz bereits am 14. November 2007 und erneut am 10. Januar dieses Jahres den Finger zur so genannten Eidesstattlichen Versicherung gehoben. Bei beiden ist für Kläger nichts mehr zu holen, sieht man von einem 30 Jahre gültigen, aber wohl nicht vollstreckbaren Schuldtitel ab. Das erklärt, warum sich Hebig gegen zahlreiche weitere Klagen auf Schadensersatz in einer Gesamthöhe von mutmaßlich mehr als zehn Millionen Euro nicht mehr gewehrt hat.

Allein gegen ihn waren 1000 Versäumnisurteile ergangen; Teilurteile, weil auch andere Vorstandsmitglieder in diesen Fällen beklagt waren. Während sich alle anderen juristisch dagegen wehren, hat Hebig lediglich gegen 101 der rund 1000 Verurteilungen Einspruch eingelegt. Rund 900 wurden damit rechtskräftig, bestätigte das Landgericht auf Anfrage.

Dabei hatte es in allen anderen gleich gelagerten Verfahren auf Schadensersatz aus Organhaftung bisher nur abweisende Urteile gegeben. Das Gericht hatte einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Handeln der beklagten Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und den späteren Verlusten der Kläger durch die Insolvenz der Göttinger Gruppe und ihrer Beteiligungsgesellschaften wie der Securenta nie als bewiesen angesehen. Dass einer der Beklagten Versäumnisurteile rechtskräftig werden lässt, dürfte sich nur mit Mittellosigkeit erklären.

Anders verhält es sich mit der jetzt entschiedenen Sammelklage gegen Rinnewitz und Hebig. Darin beanspruchen 1819 Klageparteien, vertreten durch eine Jenarer Kanzlei, jeweils die Zahlung von Summen aus außergerichtlichen Vergleichen. Die Kläger hatten noch vor der Insolvenz die Auszahlung ihrer Einlagen bei der Gruppe gefordert und teils auch schon Klage erhoben. 2006 hatten Hebig und Rinnewitz einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt: Sie persönlich übernahmen die Haftung für zehn Prozent der Einlagen dieser 1819 Anleger.

Vor Gericht argumentierten beide nun, die Kläger hätten ja noch Summen aus den verschiedenen GG-Gesellschaften ausgezahlt bekommen, teils mehr als die von ihnen zugesicherten zehn Prozent ihrer Anteile. Nach Tageblatt-Informationen müssten es etwas mehr als vier Millionen Euro gewesen sein. Der Anspruch an sie persönlich sei damit erloschen.

Das sah die 2. Zivilkammer des Landgerichts anders. So lange überhaupt noch Forderungen der Kläger offen sind, haften die Beklagten aus dem Vergleich. Bildlich gesprochen: Nicht für die ersten, sondern die letzten zehn Prozent haften die Vorstände persönlich. Das Urteil vom 24. Mai gegen Rinnewitz ist noch nicht rechtskräftig, das gegen Hebig, der ohne Gegenwehr ein Versäumnisurteil kassierte, schon.

  Noch 4100 Klagen bei Gericht anhängig
  Derzeit stehen bei der 2. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen noch rund 4100 Klagen zur Entscheidung an. 2500 wurden bereits vor drei Jahren erhoben, 1600 sind kurz vor dem Jahresende 2010 in mehreren Lastwagenladungen Akten eingegangen (Tageblatt berichtete). Zahlreiche der Verfahren liegen dem Oberlandesgericht zur entscheidung vor, weil die Kläger den Göttigner Richtern Befangenheit unterstellen. Erst in dieser Woche – rechtzeitig vor Fristablauf – gingen rund 700 000 Blatt Klageerwiderung bei Gericht ein. Mit zehn Freiwilligen haben die zum Jahresbeginn personell verstärkten Richter den Papierwust registriert und zugeordnet. Die Aktenberge füllen inzwischen nicht nur die ehemalige Bibliothek des Landgerichts, sondern auch den davor liegenden Gerichtsflur.
[Jürgen Gückel ]

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  • Diese "armen" Vorstände sind pleite ? Wolfe – 24.06.11
    Die gehören ganz einfach so lange eingesperrt, bis sie sich wieder erinnern können, wo ihre (unsere!!!) Millionen geblieben sind. Wenn nicht, Zelle zuschliessen und den Schlüssel wegwerfen.
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • GG-connections WhistleblowerXXL – 04.06.11
    zur Justiz muß man eben haben.

    Dann wird eben erst dann verurteilt, wenn alles förmlich weg ist! Wie bei Bananens...
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • MPS Pleite – 03.06.11
    Pleite??? Da kann man ja nur lachen! Formell sicher richtig, aber offensichtlich Be.... trug. Zumindest den Gläubigern des Herrn Hebig sind 3 Danksagungen in Form von "gelben M´s" gesetzt worden. Sie wissen wenigstens wo ein Teil ihres Geldes gelandet ist. Guten Appetit...... (Ach so: Rinnewitz und Co sind auch nicht besser..) Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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