Es ist allerdings kein Weihnachtsgeschenk aus reiner Bürgerfreundlichkeit. Dahinter steht in erster Linie die Sorge der Stadtreinigung, dass die Kommune bei einem Unfall auf glattem Gehweg haften müsste, wenn sie den Anwohnern den Salzeinsatz verbietet.
Die Stadt hat den Bürgern die Räum- und Streupflicht für die Fußwege übertragen, mit allen Konsequenzen. Jetzt haben die Entsorgungsbetriebe festgestellt, dass sie die Grundeigentümer dann aber auch in die Lage versetzen müssen, dieser Pflicht nachzukommen. Mit einem Salzverbot wäre das nur eingeschränkt möglich. Damit könnte die Stadt im Ernstfall zum Schadensausgleich herangezogen werden. Folge: Jetzt sind „auftauende Mittel in besonderen witterungsbedingten Ausnahmefällen“ erlaubt. Dazu gehören „Streusalz bei Eisregen“ oder Eis auf besonderen Gefahrenstellen wie Rampen.
Die Grünen stimmten nur mit Bauchschmerzen zu. Jetzt wollen sie gezielt für umweltverträglichere Methoden werben und auf die negativen Folgen von Streusalz hinweisen. Der Hauseigentümer-Verband H+G Göttingen begrüßte den Beschluss. So könnten Bürger ihrer Streupflicht nachkommen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
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