Darin wird unter anderem behauptet, dass „Personen, die in einem Handwerksberuf selbstständig tätig werden und nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind, haben die Meisterprüfung nicht abgelegt oder diese nicht bestanden: Der Verbraucher riskiert Pfusch-Arbeiten“ und „Sie haben als Verbraucher gegen einen Schwarzarbeiter keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensansprüche, denn Verträge mit Schwarzarbeitern sind nichtig.“ Und weiter: „Vergeben sie ihre Aufträge nur an eingetragene Handwerksbetriebe.“
Der im Reisegewerbe tätige und nicht in der Handwerksrolle eingetragene Dachdecker Jonas Kuckuk hatte gegen diese und weitere Punkte von der Kreishandwerkskammer eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Kuckuks Rechstanwältin Hilke Böttcher schreibt an die Kreishandwerkerschaft: „Es soll der Eindruck entstehen, bei diesen Handwerkern handele es sich um Schwarzarbeiter, um zu erreichen, dass die Kunden nur Ihre Mitglieder als Handwerker beauftragen.“ Inzwischen haben sich Kreishandwerksmeisterin Katja Thiele-Hann und Geschäftführer Andreas Gliem gegenüber Kuckuk verpflichtet, sich entsprechend der bemängelten Punkte nicht mehr öffentlich wörtlich oder sinngemäß zu äußern. In dem Schreiben räumen sie ein, das die in dem Flyer enthaltenen Erläuterungen „teilweise nicht mehr der heutigen Sach- und Rechtslage“ entsprechen. Inzwischen ist er von der Internetseite genommen.
Von Michael Brakemeier
Kommentare
Schwarzarbeit ... – 08.12.09
An dieser Stelle wurde durch die Redaktion ein Kommentar gelöscht, da er nicht den Nutzungsbedingungen entsprach. Die Nutzungsbedingungen für Leserkommentare auf den Internetseiten des Tageblattes finden Sie hier: http://www.goettinger-tageblatt.de/Portal-Service/Nutzungsbedingungen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldenMeisterbrief und Juristisches Staatsexamen schützt vor Fehlern nicht! Traudl – 07.12.09
Entweder haben Meisterin Thiele-Hann und Rechtsanwalt Gliem dicke Fehler gebaut, als sie kürzlich die Aktion "Spurensuche Schwarzarbeit" ins Leben riefen, oder sie haben mit Vorsatz gehandelt, um potentielle Konkurrenz der eingetragenen Meisterbetriebe zu kriminalisieren. Fahrlässig oder vorsätzlich haben sie Verbraucher in die Irre geführt.Am 29.10. verwies Frau Thiele-Hann in diesem Blatt auf die breite Unterstützung aus der Handwerkerschaft „Wir bekommen breite Rückendeckung aus allen Bereichen. Unsere Innungen stehen hinter uns und sie unterstützen diese Kampagne nach Kräften ideell, aber auch finanziell.“
Kunden sollten nun genau hinschauen, ob die Innungen die „Rückendeckung“ aufrecht erhalten. Falls ja, so gilt ein kritischer Blick auf Angebote und Rechnungen der Handwerksbetriebe. Wohlmöglich haben sich in deren Angebotspraxis ebenfalls Fahrlässigkeiten eingeschlichen.... Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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