Doch die Frau ist krank. Sie leidet an einer paranoiden Psychose. Deshalb verhandelt das Schwurgericht im Landgericht Göttingen seit gestern auch nicht eine Mordanklage, sondern eine Antragsschrift auf Unterbringung der Beschuldigten in der Psychiatrie.
Mehr als der Text des Unterbringungsantrags wurde gestern auch nicht verlesen. In die Beweisaufnahme steigt das Gericht erst am 19. August ein. Mit am Tisch sitzt dann auch die 29-jährige Tochter des Paares als Nebenklägerin. Weil die Beschuldigte bereits seit einem halben Jahr in der geschlossenen Psychiatrie lebt, musste verhandelt werden. Sowie die Beweisaufnahme beginnt, wird ein psychiatrischer Sachverständiger dabei sein, der feststellen soll, ob Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit der Frau zur Tatzeit aufgehoben waren.
Entscheidende Bedeutung könnte die Frage bekommen, ob das Opfer selbst in 33 Jahren Ehe die schwere und in Schüben auftretende Krankheit seiner Frau erkannt hatte oder möglicherweise gar selbst behandelte. Der promovierte Akademiker war Allgemeinmediziner.
Die Beschuldigte selbst, die am Donnerstag, 29. Juli, von Pflegern in den Gerichtssaal geführt wurde, kündigte an, in den vorläufig angesetzten neun Verhandlungstagen umfangreich aussagen zu wollen. Es gehe ihr derzeit gut, sie könne dem Prozess folgen.
Nach der Tat am 4. Januar war die Frau aus dem Fenster ihrer im zweiten Stock gelegenen Wohnung in einem Rosdorfer Wohngebiet gesprungen, mutmaßlich, um sich das Leben zu nehmen. Sie erlitt schwerste Verletzungen. Nachbarn hatten die Frau leblos im Schnee gefunden und den Rettungsdienst verständigt. Erst dann wurde in der Badewanne ihrer Wohnung der grausige Fund gemacht.