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Schünemann macht Abschiebung zur Chefsache

Innenministerium gibt Anleitung zur Schikane


Seit 15 Jahren kämpft die gut integrierte Familie S. aus Dransfeld darum, in Deutschland bleiben zu dürfen. 1992 war sie aus Algerien geflohen, der Asylantrag wurde 1996 abgelehnt. Jetzt gibt es ein neues Gerichtsverfahren und bemerkenswerte Anweisungen aus dem niedersächsischen Innenministerium.

Hannover wirft seinen Schatten bis zum Göttinger Kreishaus: Hier sitzt die Ausländerbehörde des Kreises.

© Hinzmann

Hann. Münden/Dransfeld/Göttingen/Hannover. Auf Anregung des Innenministeriums wurde die fünfköpfige Familie vor dem Hann. Mündener Amtsgericht bereits zum zweiten Mal in gleicher Sache angeklagt. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Passpflicht und unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet. In der Verhandlung erwiesen sich die Behauptungen, die Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bereits 2008 aufstellte, Familienmitglieder hätten sich „vehement geweigert“, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken, als falsch. Ein Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde bescheinigte Familie S., dass es „keine Anhaltspunkte“ dafür gebe, „dass die Familie falsche Angaben“ gemacht habe. Auch der Staatsanwalt kam zu dem Ergebnis, dass sich Familie S. nichts habe zu schulden kommen lassen: „Mehr ist den S. nicht zuzumuten.“ Er beantragte Freispruch.
In seinem Plädoyer sprach der Verteidiger der Eltern, Peter Fahlbusch (Hannover), von „schikanösen Methoden“ der Ausländerbehörde. Diese handelte offenbar nach Regie des Innenministeriums. 2008 regte Schünemann in einem Schreiben an Landrat Reinhard Schermann (CDU) eine Hausdurchsuchung an, um „langwierige und kostenintensive Ermittlungen“ zu vermeiden. Bei der durchgeführten und von Fahlbusch im Plädoyer als „rechtlich zweifelhaft“ bezeichneten Durchsuchung wurde nichts gefunden.

Es folgten zahlreiche sogenannte Sammelvorführungen, an denen die Familie teilnahm, um die Identität zu klären. Alle Vorführungen waren ergebnislos – nichts Ungewöhnliches, wie der Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde erklärte. Der Innenminister blieb hart. 2010 erhielt der Landkreis ein weiteres Schreiben mit Hinweisen, wie mit Familie S. umzugehen sei: „Zwar wurde allen Familienmitgliedern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (…) untersagt, allerdings erteilen Sie [der Landkreis] weiterhin Duldungen für drei Monate (…).

Unabhängig davon (…) halte ich auch kürzere Duldungszeiten (zunächst monatlich) für sinnvoll.“ Für den Fall, dass die Familie wider Erwarten diese monatlichen Behördengänge absolviere, schlug das Ministerbüro ein neues Strafverfahren vor. Der Minister ging dabei von einer Verurteilung aus: „Die Familie erhält zwar tatsächlich nur Tagessätze mit einem geringen Geldbetrag, allerdings ist dieser im Hinblick auf die bereits mehrfach gekürzten Leistungen nur schwierig aufzubringen. Darüber hinaus kommt bei Zahlungsunfähigkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Auch diese könnte einzelne Familienmitglieder beeindrucken.“

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen dazu: „Der Fall der Familie S. ist ein Paradebeispiel dafür, wie hier aufgewachsene, hervorragend integrierte Jugendliche durch ausländerbehördliche Maßnahmen schikaniert, ausgegrenzt und um ihre Zukunft gebracht werden.“ Der Landkreis will sich nicht zu dem Fall äußern, bevor das schriftliche Urteil vorliegt.

Wenn es nicht um Familie S. geht, ist die Position des Ministers eine andere: „Ich bin dafür, dass den seit vielen Jahren ausreisepflichtigen Familien mit schulpflichtigen Kindern und den hier aufgewachsenen Jugendlichen ein Daueraufenthaltsrecht eingeräumt wird, wenn sie sich wirtschaftlich und sozial integriert haben“, heißt es in dem Schreiben an den Kreis.

Und wie sieht es bei den S. aus? Fatima (21), das jüngste Kind der S., hat ihr Fachabitur gemacht und will jetzt gerne studieren, darf aber nicht. Ihr Bruder Abdelkader (26) hatte bereits mehrere Arbeits- und Ausbildungsangebote. Auch ihm ist untersagt, zu arbeiten. Stattdessen engagiert er sich als Jugendgruppenleiter. 2006 wurde Abdelkader von Ex-Landrat Schermann mit einer Urkunde ausgezeichnet – „in Anerkennung des bemerkenswerten Engagements und vorbildlichen Verhaltens für den Dienst am Nächsten und das Gemeinwohl“.

Von Lukas Breitenbach

Hannover wirft seinen Schatten bis zum Göttinger Kreishaus: Hier sitzt die Ausländerbehörde des Kreises.

© Hinzmann

Das deutsche Strafrecht soll Schuld ausgleichen, resozialisieren und die Allgemeinheit schützen. Es ist nicht dazu gedacht, Menschen zu verwirren und zu drangsalieren, sie aus dem Land zu mobben. Ein Innenminister muss das wissen und vor allem: Er sollte sich daran halten.

Die Vorschläge des Innenministers, Hausdurchsuchungen durchzuführen, wiederholt Strafverfahren einzuleiten, darauf zu hoffen, dass zu erwartende Geldstrafen nicht bezahlt werden können und Ersatzfreiheitsstrafen abgeleistet werden müssen: All dies ist nicht nur unanständig und unmoralisch, es ist Rechtsbeugung.

Familie S. ist ein Muster an Integration. Gebildet, arbeits- und lernwillig, werden ihre Mitglieder von Amts wegen an jeder Tätigkeit gehindert. Und dies in einer Gesellschaft, die nach eigenem Bekunden längst ihre Heimat ist. Nach dem Aufenthaltsgesetz sind die S. „vollziehbar ausreisepflichtig“. Das heißt, sobald sie ihre Papiere haben (die sie nicht bekommen), geht der Flieger Richtung Heimat. Aber wo ist die? Die algerische Regierung will sie nicht, die niedersächsische auch nicht. Statt sich das Engagement der Familie zunutze zu machen, sie Einkommenssteuer und Studiengebühren zahlen zu lassen, greift man zu unwürdigen und skandalösen Methoden. Die Strafbehörden spielen auch noch mit. Einem Innenminister, der Vorschläge und Hilfestellung gibt, mit rechtlichen Tricks zu mobben, sei nahe gelegt zu überlegen, ob er sich nicht seine eigenen Papiere nehmen sollte.

Von Lukas Breitenbach

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