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Opfer immer Frauen

Jugendliche Räuberbande vom Südharz vor Gericht

Von Jürgen Gückel

Sie sind 22, 16 und 16, ein Libanese, ein Deutscher und ein Serbe. Und sie sind eine Räuberbande. Gemeinsam, teils in unterschiedlicher Besetzung, haben sie im Südharz mindestens sieben Raubüberfälle oder räuberische Diebstähle begangen. Seit gestern stehen sie in Göttingen vor der Jugendkammer des Landgerichts.

Göttingen/Osterode. Zwei von ihnen sind fast noch Kinder. Am 13. März dieses Jahres stürmten sie wie die Profi-Kriminellen, vermummt, mit Sturmhauben und bewaffnet mit einer Soft-air-Pistole, das Geschäft einer Goldschmiedin in Osterode. Sie hatten genau abgesprochen, wer was übernimmt: der eine die Kasse, der andere den Schmuck, der Dritte die Inhaberin, die allein an ihrem Werktisch saß und arbeitete.

Der 22-Jährige stieß die Frau, die sich angesichts der drei Vermummten erhoben hatte, zurück auf ihren Stuhl, so dass dieser umkippte, bedrohte sie mit der einer Pistole der Marke Walther täuschend ähnelnden Waffe und forderte Geld. Andernfalls werde er sie erschießen, drohte er. Doch die Frau erkannte, dass die Waffe aus Plastik ist, rief um Hilfe und wurde deshalb von dem 22-Jährigen zu Boden gedrückt. Der Lauf der Waffe wurde ihr ins Auge gestoßen, so dass sie eine bis heute nicht ausgeheilte Augenverletzung erlitt. Dann raubte das Trio 350 Euro aus der Kasse und 24 Gold- und Silberketten aus einer Vitrine. Wert der Beute insgesamt: rund 4000 Euro.

So beschreibt die Anklage die Tat – die erste Anklage von sieben. Da waren noch ein Überfall auf eine Tankstelle in Osterode, zwei weitere auf Aral und Esso in Herzberg, Überfälle auf Spielhallen in beiden Südharz-Städten sowie auf eine Spielhallen-Mitarbeiterin und eine Frau auf einem Supermarkt-Parkplatz, die einfach nur eingekauft hatte.
Stets waren Frauen die Opfer, stets war Gewalt im Spiel, wenngleich der Älteste bei einem der Überfälle „Entschuldigung!“ sagte, ehe er die Handtasche des Opfers an sich riss. In einem Fall gab es einen Mittäter, gegen den gesondert ermittelt wird. Alle anderen Taten sollen gemeinsam verhandelt werden, wenngleich die meisten Anklagen erst in dieser Woche fertig wurden. Der 22-Jährige hatte bei der Polizei ausgepackt, hatte gestanden, und auch seine jungen Mittäter kündigten für den nächsten Verhandlungstag bereits Geständnisse an.

Bis dahin bleibt der Erwachsene in Haft, die Jugendlichen müssen sich regelmäßig melden. Einer ist derweil in Diemelstadt im bekannten Box-Trainingscamp Lothar Kannenbergs für junge Straftäter. Dort zeigt man ihm klare Grenzen – wohl das erste Mal in seinen 16 Lebensjahren.

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  • Unschuldsvermutung GT Fan – 30.08.10
    Unschuldsvermutung ? Aber doch nicht bei Herrn Gückel! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Unschuldsvermutung? ex-goettingenblog – 30.08.10
    Im deutschen Strafprozess gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt man vor dem Gesetz als unschuldig.

    Auch wenn einer der drei Angeklagten bei der Polizei bereits ein Geständnis abgelegt hat, so rechtfertigt das nicht, den Artikel so zu schreiben, als wären die Vorwürfe der Anklage die reine, bewiesene Wahrheit. Das Wort "mutmaßlich" liest man z.B. gar nicht, auch den Konjunktiv sucht man vergebens.

    Ist das presserechtlich überhaupt zulässig?

    Ich würde dem GT dringend empfehlen, künftig einen studierten Juristen als Gerichtsreporter einzustellen...
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  • politisch blind jurist – 30.08.10
    Auf dem einen Auge blind, mit dem anderen nichts sehen (wollen).
    Ich wünsche denen, die sich gegen das Nennen der Wahrheit wenden, weil sie meinen die Leute schützen zu müssen, die hier einreisen, aber nicht daran denken die hiesigen Regel anzuerkennen, dass sie mal eine physikalisch eindeutige Begegnung erleben. Empfehlung: "Das Ende der Geduld" lesen.
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  • Räuberei GT Fan – 29.08.10
    An dieser Stelle wurde durch die Redaktion ein Kommentar gelöscht, da er nicht den Nutzungsbedingungen entsprach. Die Nutzungsbedingungen für Leserkommentare auf den Internetseiten des Tageblattes finden Sie hier: http://www.goettinger-tageblatt.de/Portal-Service/Nutzungsbedingungen. (bd)
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  • ach schon wieder ein Libanese aus Duderstadt?? Ansgar – 29.08.10
    ach wie schön, die schwere Kindheit der Libanesen aus Duderstadt,
    na bald kommt dann wieder der Edel-Verteidiger und schimpft den bösen Richter und die Polizei aus.
    Es wird Zeit ,daß sich hier ganzschnell was ändert.
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  • Jugendlichliche Räuberbande Brockenteufel – 28.08.10
    Ja, ja unsere "Kulturbereicher".
    Lest mal Thilo Sarrazin, dann wird Euch einiges klar!
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  • @Jühnder Schlüssel zum Schloss – 28.08.10
    An dieser Stelle wurde von der Redaktion ein Kommentar entfernt, da dieser gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat, fh. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Jugendbande zonny – 28.08.10
    Verteidigung plädiert,dass sie eine schwere Jugend .... blablabla hatten.Wie eh und je! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Duke Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte.“ – 28.08.10
    "Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte." Ich Lach mich Tot.Wer Schützt uns Deusche eigentlich von den schutzbedürtigen Gruppen???
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  • Jühnder Niemand – 28.08.10
    Warum gelöscht?
    Lieber Freund, weil das Göttinger Tageblatt die Wahrheit nicht verträgt!
    Man sollte es auf die Papprolle im WC wickeln, da erfüllt es wenigstens etwas Nutzen. Ist leider nur zu hart. So mancher Arsch ist halt verwöhnt !
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  • Sachbezug x – 28.08.10
    Das GT hat richtig gehandelt, der Bezug ist doch eindeutig. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Zensur beim Göttinger Tageblatt Jühnder – 28.08.10
    Warum wurde mein Kommentar gelöscht?

    Wieviel Meinungsfreiheit erträgt die GT-Redaktion in Zeiten des gesellschaftlichen Umbruchs noch?
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Berichterstattung shrek – 28.08.10
    Super Berichterstattung, Herr Gückel. So genau, so präzise, so wortgetreu. Alles hätten Sie es miterlebt. Respekt Herr Gückel, Resepekt. lol Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Deutscher Pressekodex Seigobob – 28.08.10
    Der deutsche Pressekodex besagt dieses:
    Richtlinie 12.1 besagt: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründeter Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte.“

    Und wie man sieht hat mein Vorpsoter schon diese.
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