Göttingen. Kurz vor Silvester trafen knapp 350 weitere Klagen ein – zusätzlich zu den über 4000 Verfahren, die zum Jahreswechsel noch anhängig waren. Jetzt hat sich die Lage weiter zugespitzt: Ein früheres Führungsmitglied der Göttinger Gruppe hat mehr als 3000 Verzögerungsrügen erhoben.
Diese könnten auch finanzielle Folgen nach sich ziehen: Nach einer erst kürzlich in Kraft getretenen Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes können Verfahrensbeteiligte eine Entschädigung einklagen, wenn sie durch eine unangemessen lange Verfahrensdauer einen Nachteil erleiden.
Schon seit Monaten ist eine Zivilkammer mit nichts anderem beschäftigt als mit den Klagen von Anlegern der Göttinger Gruppe, die gegenüber den früheren Verantwortlichen des Finanzkonzerns Schadensersatzansprüche geltend machen. Die tonnenschweren Aktenberge dieser Verfahren füllen inzwischen nicht nur die ehemalige Bibliothek des Landgerichts, sondern auch den davor liegenden Flur. Insgesamt nehmen die Ordner mittlerweile mehr als einen Kilometer Regallänge ein.
Auf finanzielle Entschädigung zielen auch die Verzögerungsrügen ab, die jetzt ein früherer Aufsichtsratsvorsitzender erhoben hat. Die beanstandeten Verfahrensverzögerungen seien insbesondere auch auf Befangenheitsanträge von Klägern zurückzuführen, sagt Gerichtssprecherin Cornelia Marahrens. Die betreffenden Kläger hätten nicht nur die Richter der Zivilkammer als befangen abgelehnt, sondern zum Teil auch die Richter, die über diese Befangenheitsanträge zu entscheiden hatten.
Die Kammer sei indes um eine zügige Bearbeitung bemüht und habe bereits mehrere hundert Verfahren terminiert. Weil die Klageflut jedoch nicht abreißt, bekommt das Gericht jetzt personelle Verstärkung. Zum Jahresbeginn wurde durch den Präsidenten des Landgerichts eine weitere Zivilkammer gegründet, teilte Marahrens mit. Außerdem werde eine weitere Stelle eines Vorsitzenden Richters ausgeschrieben. Ob der Ex-Chef des Finanzkonzerns tatsächlich Entschädigungsansprüche wegen der Dauer der Verfahren geltend machen kann, müsste gegebenenfalls das Oberlandesgericht in Celle entscheiden. Frühestens sechs Monate nach Erhebung der Verzögerungsrüge könnte er dort entsprechende Klagen einreichen. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht eine Entschädigung von 1200 Euro pro Jahr der Verzögerung vor.
Goettinger-Tageblatt.de Anmeldung