Kleinkrieg in Kleingartenkolonie Rosengarten: Sind die Lauben – sogar mit Gardinen – zu komfortabel um erlaubt zu sein?
Seine Behauptung: Der Vereinsvorstand dulde es, dass Mitglieder ihre Lauben zu regelrechten Ferienhäusern ausgebaut hätten und sie diese entgegen der Bestimmungen zu Wohnzwecken missbrauchten. Dadurch habe der eingetragene Verein längst den Status der Gemeinnützigkeit verloren.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt die Ermittlungen. Unter Aktenzeichen 32 JS 26756/10 werde die Anzeige wegen Betruges und Verstoßes gegen das Prinzip der Gemeinnützigkeit geführt. Eine Entscheidung, ob überhaupt eine Straftat vorliege, so Pressesprecher Hans Hugo Heimgärtner, stehe aus. Bisher hat die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme der Stadt Göttingen eingeholt und geprüft, ob ein Verzicht auf Kündigung der Kleingärten bei satzungswidriger Nutzung überhaupt Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben könnte und ob dadurch ein Verstoß gegen steuerrechtliche Bestimmungen gegeben sein könnte. Mit einer Abschlussverfügung rechnet Heimgärtner in den nächsten Wochen.
Hintergrund der Anzeige, die die Betroffenen als Racheakt empfinden, ist der vorangegangene Vereinsausschluss des Anzeigeerstatters. Darauf hatte die Familie den von der Ehefrau gepachteten Garten gekündigt, jedoch verlangt, einen anderen Garten zugewiesen zu bekommen. Das hatte der Vorstand abgelehnt.
Das Ex-Mitglied habe darauf im Jahr 2009 zunächst die Stadt auf den Plan gerufen, erklärt Alfred Schön, der Vereinsvorsitzende. Auf die Beschwerde hin habe diese die Lauben auf dem 48 000 Quadratmeter großen Gelände in Augenschein genommen und ausgemessen. Es habe, so Schön, minimale Beanstandungen gegeben.
Der städtische Pressesprecher Detlef Johannson bestätigt, dass es vor einem Jahr aufgrund eines Hinweises eine Überprüfung durch die Fachbereiche Ordnung und Bauordnung gegeben habe. Von sich aus kontrolliere die Stadt die Einhaltung der Kleingartenordnung nicht. Hinweise auf Verstöße seien „extrem selten“.
Das Bundeskleingartengesetz trifft in Paragraf 3 zur Größe von Lauben eine klare Aussage: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig.“ Das, so Rosengarten-Chef Schön, sei amtlich nachgemessen worden und werde eingehalten. Dass es sich die Gartenfreunde in ihren Hütten überdies gemütlich machen, sei ihnen doch nicht vorzuwerfen – auch wenn das Gesetz das Wohnen in Lauben zwar ausschließe, einzelne Übernachtungen aber immerhin ausdrücklich zulasse.
Kommentare
Apropo vertuschen Rosenkohl – 13.10.10
Hallo Laubenpieper, ja, wenden Sie sich mal an die Staatsanwaltschaft. Der letzte Kommentar ist gelöscht worden. Dem Verein gelingt es offenbar immer noch, zu vertuschen, selbst wenn die Kommentare nicht persönlichkeitsverletzend, ordinär oder sonst irgend wie ungeeignte sind.Der Verein ist gemeinnützig, d.h., er muss der Öffentlichkeit die Teilnahme an seinem Vereinsleben gestatten. Aber dieser Verein ist ein ganz besonderer. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
gelöscht Rosenkohl – 08.10.10
An dieser Stelle wurde durch die Redaktion ein Kommentar gelöscht, da er nicht den Nutzungsbedingungen entsprach. Die Nutzungsbedingungen für Leserkommentare auf den Internetseiten des Tageblattes finden Sie hier: http://www.goettinger-tageblatt.de/Portal-Service/Nutzungsbedingungen.pto Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Na dann laubenpieper – 08.10.10
sollten wir alle, die doch wissen das es die Warheit ist, diese mal bei der Staatsanwaltschaft kundtun. Warum sollte das vertuscht werden.Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
wohnen Oberlaubenpieper – 07.10.10
Jawoll, der wohnt da und der Kassierer weiß auf jeden Fall bescheid! Also das geht alles nicht mit rechten Dingen zu! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldender letzte Kommentar stimmt Rosenkohl – 07.10.10
Ja, der letzte kommentar stimmt ganz genau. Sogar einer vom vorstand wohnt dort. der Kassierer weiß das auch ganz genau. da wird viel vertuscht. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldenDer Vorstand hat doch selber Schuld! laubenpieper – 07.10.10
Mit dem Vorstand kann man doch gar nicht reden, die machen was sie wollen und haben immer Recht. Es stimmt, das dort Leute "wohnen", sogar ein Vorstandsmitglied. Das ist die Wahrheit und keine Schikane, die einzigen die Schikanieren sind die Herren vom Vorstand! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldendie spinne alle TJ – 06.10.10
die spinnenalle solten sich mal zusammensetzen und über die vergangene Zeit diskutieren. Ohne Vorwürfe und ohne doppelten Boden. Alles andere ist Mist! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Kommentar schreiben
Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein!