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Europäisches Umweltschutznetz

Kompromiss für Schutzgebiet bleibt umstritten

Von Gerald Kräft

Buchenwälder und Trockenrasen zwischen Hedemünden und Dransfeld gehören zum europäischen FFH-Schutzgebietsnetz. Die umstrittene Verordnung steht jetzt zur Entscheidung.

Frauenschuh-Orchidee: Selten gewordene Pflanzen und Tiere sollen besser geschützt werden.

© EF

Naturschützern reicht der vorgesehene Schutz für das große Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiet zwischen Hedemünden und Dransfeld nicht aus. Die Verordnung des Landkreises missachte in weiten Teilen den gesetzlichen Schutzauftrag, beklagte die BUND-Kreisgruppe Göttingen und plädierte für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet. Realgemeinden und Forstverwaltung befürchten hingegen Nutzungseinschränkungen. Klagen wurden bereits angedroht. Der Göttinger Kreistag votierte für das mildere Mittel des Landschaftsschutzes.

Ursprünglich sollte das gesamte Gebiet ebenso wie Teile des Göttinger Waldes aus Sicht der Landesumweltbehörde in Naturschutzgebiete umgewandelt werden. Jetzt steht das Verfahren vor dem Abschluss. Der Kreisumweltausschuss billigte die endgültige angepasste Landschaftsschutzgebietsverordnung einstimmig.

Das sogenannte FFH-Gebiet 170 ist die erste zum europäischen Schutzgebietsnetz gehörende Fläche im Landkreis Göttingen, über deren Schutzstatus demnächst im Kreistag entschieden wird. Noch in diesem Jahr soll es auch einen Entwurf für Bereiche des Göttinger Waldes auf Kreisgebiet geben. Zum europäischen Schutzgebietsnetz gehören unter anderem auch Flussauen von Leine, Schwülme und Rhume sowie ein großes Vogelschutzgebiet im Eichsfeld.

Die Umwandlung von Grünland in Acker oder Wald ist in festgelegten Bereichen zwischen Hedemünden und Dransfeld der Verordnung zufolge künftig verboten. Zulässig bleibt eine Nachsaat nach Wildschäden. Mindestens fünf typische Altbäume, sogenannte Habitatbäume, müssen je Hektar Waldfläche stehen bleiben. Vorher genehmigt werden muss das Einschlagen von stehenden Totholzbäumen oder das Entfernen von liegendem Totholz. Der Landkreis muss vorab unter anderem Aufforstungen, Gehölzbeseitigung außerhalb von Wegerändern sowie Veranstaltungen außerhalb von Wegen genehmigen. Die ordnungsgemäße Land- und Forstnutzung bleibt weiterhin erlaubt. Genehmigt werden muss nicht das Betreten des Gebietes durch Eigentümer und Nutzungsberechtigte sowie durch Gruppen zu wissenschaftlichen Zwecken und durch Schüler- und Kindergruppen unter fachlicher Leitung.

Ein Problem werden neuerdings auch „Schatzsucher“, die Punkte in Wäldern mit Hilfe satellitengestützter GPS-Navigation ansteuern. Deshalb behält sich der Landkreis in Paragraf 5 der Verordnung auch die Erlaubnis für das Setzen von sogenannten Geocaching-Punkten vor. Verhindert werden solle, dass für die Tier- und Pflanzenwelt sensible Bereiche wie alte Steinbrüche geschädigt würden, so die Begründung.

Da für Nutzungseinschränkungen keine Entschädigung für Eigentümer angeboten wird, landet die Verordnung möglicherweise vor dem Verwaltungsgericht – so jedenfalls die Befürchtung von Harald Trautsch (SPD) im Umweltausschuss. Werner Wille (CDU) hält den Mangel für tolerierbar, es gebe schließlich die Sozialpflichtigkeit von Eigentum als Verfassungsgrundsatz. Der Naturschutzbeauftragte des Landkreises, Ulrich Heitkamp, sieht die Verordnung kritisch. Er hält sie für einen „Kompromiss zu Lasten des Naturschutzes“.

Natura 2000 

Das FFH-Gebiet 170 umfasst bewaldete Muschelkalkhöhen und landwirtschaftlich genutzte Senken. Wärmebegünstigte Standorte enthalten große zusammenhängende Vorkommen von Orchideen-Kalkbuchenwälder. Die Richtlinie für ein Natura-2000-Schutzgebietsnetz wurde bereits 1992 von den EU-Staaten beschlossen. In Niedersachsen sind die Landkreis für Schutzverordnungen zuständig.

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  • Schutzgebietsplanungen Prof. Dr. Peter Finke – 07.03.11
    Kollege Heitkamp ist uneingeschränkt zuzustimmen: eine Planung zu Lasten des Naturschutzes. Als in Göttingen geborener Wissenschaftler, der seit langem in Bielefeld lebt, beneide ich meine Heimatregion wegen der Naturschätze, die sie noch aufweist. Es ist zu hoffen, dass die Verantwortlichen noch zur Besinnung kommen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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