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Verbraucherzentrale

Kostenlose Software soll plötzlich Geld kosten

Von Matthias Heinzel

Serienweise lässt das Internet-Unternehmen Premium Content GmbH derzeit von einer Inkasso-Firma Mahnungen verschicken. Verbraucherschützer raten: nicht unter Druck setzen lassen, stur bleiben, nicht bezahlen.

Kostenlose Software, teuer verpackt: Das Angebot der Premium Content GmbH.

© Screenshot

Göttingen. Betroffen sind Internet-Nutzer, die die Seite my-downloads.de genutzt haben sollen – ein kostenpflichtiges Software-Portal, das Programme anbietet, die anderswo völlig problemlos kostenlos heruntergeladen werden können. Unter den Betroffenen ist auch Tageblatt-Leser Philipp S., der sich am 16. August 2009 bei my-downloads.de angemeldet haben soll.


Schon damals meldete sich Premium Content und forderte 96 Euro für die angebliche Dienstleistung. Wie viele andere, die mit dieser Forderung hereingelegt werden sollten, verweigerte Philipp S., der keine Ahnung hat, wann er das dubiose und nutzlose Portal genutzt haben könnte, auf Anraten von Verbraucherzentralen die Zahlung. Nach einigen Mahnungen blieb es erst einmal ruhig.

Jetzt aber, zwei Jahre später, versucht der Geldeintreiber „Deutsche Zentral Inkasso“ mit gleich zwei Drohschreiben, die alten Forderungen der Premium Content GmbH in Höhe von 96 Euro zu kassieren. Dazu listet die Zentral Inkasso Mahnkosten und „vorgerichtliche“ Inkassogebühren auf. Die Gesamtforderung jetzt: 160,84 Euro. Dazu liefert das Inkasso-Unternehmen gleich ein passendes Amtsgerichts-Urteil, nachdem eine solche Forderung zulässig ist. Zentral Inkasso ignoriert allerdings die mittlerweile weitverbreitete Rechtssprechung von Land- und Oberlandesgerichten, die ein solches Vorgehen als das deklarieren, was es ist: Abzocke.

Als das bezeichnet auch Dagmar Mai von der Göttinger Verbraucherzentrale das Vorgehen der Premium Content und der deutschen Zentral Inkasso. Ihr Rat: nicht einschüchtern lassen und nicht bezahlen. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, muss der Betroffene reagieren und dem Bescheid widersprechen. Dazu aber lassen es derartige Schwindelfirmen fast nie kommen, wissen die Verbraucherschützer.

IP-Drohung kaum mehr als heiße Luft

„Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider identifizierbar“: So oder so ähnlich lautet eine von Schwindelfirmen und ihren Inkasso-Helfershelfern gern verbreitete Einschüchterung, um ihre Opfer zur Zahlung zu verleiten. Die Drohung mit der IP-Adresse, weiß jedoch Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Göttingen, ist nur heiße Luft.

Eine IP-Adresse entspricht in der Internet-Kommunikation von Computern einer normalen Hausadresse. Sie dient dazu, Daten vom Absender zum Empfängercomputer zu leiten. Damit lässt sich der Empfänger eindeutig identifizieren. Aus zwei Gründen aber läuft die Drohung von Inkassounternehmen ins Leere: Zum einen werden IP-Nummern – außer in Netzwerken – vom Provider dynamisch vergeben. Das heißt, dass dem Computer bei jeder neuen Verbindung eine neue Adresse zugewiesen wird. Zum anderen dürfen die Gerichte die jeweiligen Internet-Provider nur dann zur Herausgabe von Namen und Adresse der jeweiligen Computerbesitzer zwingen, wenn der Verdacht auf schwere Straftaten besteht.


Das aber ist bei einer nicht bezahlten Abzocker-Rechnung nicht der Fall. Daher lässt es auch kaum ein Schwindel-Unternehmen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, um seine Forderungen durchzusetzen.

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