Göttingen. Leonardo O. sei „vollziehbar ausreisepflichtig“ – so lautet die Kernaussage des gestrigen Gerichtsbeschlusses. Die Argumente, die der Brasilianer gegen den gleichlautenden Beschluss des Göttinger Verwaltungsgerichts vorbrachte, seien nicht schlüssig. Für die angeführte und eine Abschiebung aussetzende Eheschließung mit einer Deutschen sei weder ein Termin bestimmt noch sei sie unmittelbar bevorstehend.
Auch könne Leonardo O. nicht als gut in Deutschland integriert gelten: kein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, kein gesicherter Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfen, kein fester Wohnsitz und 32 Straftaten. In Brasilien hingegen könne Leonardo O. der dort bis zum Alter von neun Jahren lebte, seine Kenntnisse der portugiesischen Sprache schnell ausbauen und sich dort seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
Ein Appell des Flüchtlingsrats an den Göttinger Landrat Bernhard Reuter, die Abschiebung auszusetzen, blieb ebenfalls erfolglos. Bei Leonardo O. handele es sich zwar um einen „tragischen Fall“, man sei jedoch an die Gesetze und die Entscheidungen der Gerichte gebunden, erklärte die Kreisverwaltung. Ratschlägen, wie er legal in Deutschland bleiben könne, sei Leonardo O. aber nicht gefolgt.
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