Der einstige Musterhäftling der Jugendanstalt Leineberg, der in vielen Zeitungs- und Radiobeiträgen stolz als Beweis für den Erfolg der Resozialisierung im offenen Jugendvollzug vorgeführt wurde, muss demnächst mit Verhaftung und zwangsweiser Abschiebung rechnen.
Ehe aber ein Abschiebehaftbefehl beantragt werde, so Christel Wemheuer (Grüne), Dezernentin des Landkreises, die den Fall zur Chefsache gemacht hat, werde die Akte noch einmal geprüft. Diese befinde sich derzeit in der zentralen Ausländerbehörde in Bramsche. Nach den Veröffentlichungen habe auch das niedersächsische Innenministerium in dem Fall einen Bericht angefordert. Wemheuer betont, dass der Landkreis, weil er für die Justizvollzugsanstalt Rosdorf zuständig ist, den „Fall Leonardo nur geerbt“ habe. Die Ausreiseverfügung, basierend auf der Vorstrafe von zwei Jahren, vier Monaten, stamme vom Landkreis Schaumburg, wo der Brasilianer zuvor gelebt hatte.
Auch der Weg über die Härtefallkommission der Landesregierung ist dem Vorbestraften versperrt. Der Versuch, den Fall vorzutragen, scheiterte: Wer zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, hat auch in der Kommission keine Chance. „Schade, dass Recht und Bürokratie immer wieder über Humanität und Sonntagsreden siegen,“ kommentierte der Vorsitzende der Göttinger Linken, Gerd Nier, den Fall.
Das niedersächsische Justizministerium sieht indes keine Notwendigkeit von Konsequenzen für den Strafvollzug. „Wir arbeiten mit denen, die uns anvertraut sind, und die geeignet erscheinen. Da wird nicht unterschieden zwischen In- und Ausländern“, sagt Ministeriumssprecher Georg Weßling. Die Entscheidung über eine mögliche Abschiebung werde woanders gefällt.
Von Jürgen Gückel
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