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Trotz vorbildhafter Resozialisierung

Musterhäftling muss bis morgen ausreisen

Er ist Vorbild für alle Gestrauchelten: Leonardo O., 22, Brasilianer und seit der Kindheit in Deutschland. Als Jugendlicher ist er straffällig geworden; in der Jugendanstalt Leineberg wurde er resozialisiert. Er hat sich perfekt bewährt – und wird trotzdem abgeschoben. Bis morgen, Sonnabend, 20. Juni, muss er Deutschland verlassen.

Musterhäftling vor Abschiebung: Landkreis zwingt den Brasilianer Leonardo O. zur Ausreise.

© Heller
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Seit 27 Jahren bemüht sich der Offene Jugendvollzug, heute Teil der Justizvollzugsanstalt Rosdorf, um Gestrauchelte. Größter Erfolg: 2005 erhielt das Projekt Basis, das Gefangene resozialisiert und bisher zu 100 Prozent in ein straffreies Leben führt, den Deutschen Förderpreis Kriminalprävention. Lob der Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann gab es, Anerkennung von Staatssekretär Jürgen Öhlerking (beide CDU), Einladungen in den Landtag, Auswahl als Ort der Ideen, Nachahmung durch Jugendstrafrechtler anderer Länder.

Einer war in den vergangenen Jahren stets Vorführhäftling: der 22-jährige Leonardo O. Als Jugendlicher war er auf die schiefe Bahn geraten, war nach Diebstählen und Autoaufbrüchen zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden und hatte sich in der Obhut der Jugendanstalt ideal bewährt. Er machte seinen Realschulabschluss, wurde bis heute nie wieder straffällig und präsentierte sich in vielen Medien in Hannover und Göttingen und auch im Radio als Bilderbuch-Kandidat, der den Erfolg des Projekts Basis verkörpert.

Abgeschoben wird er dennoch – in eine so genannte Heimat, deren Slums er als Kleinkind (er war acht) verlassen hat. Bis morgen, so das Ultimatum des Landkreises, muss er ausgereist sein. Tut er es nicht, würde er sich erstmals seit Jahren strafbar machen.

Hochzeit geplatzt

Für die Ausländerbehörde zählt die Resozialisation nicht. Nur wenn Leonardo eine Deutsche geheiratet hätte, hätte er bleiben dürfen. Dabei ist der ausländerrechtliche Teufelskreis, in dem sich der junge Mann befindet, nicht unschuldig an der Situation: Seine langjährige Braut zog beruflich nach Düsseldorf, er aber, weil nur geduldet, musste hier bleiben. Dann erhielt er vom Landkreis eine Genehmigung, zog zu ihr, wollte in Düsseldorf das Abitur machen, erhielt dort aber weder Bafög noch Arbeitslosengeld, weil sein Ausländer-Status nicht geklärt war. Er musste zurück – und die erzwungen getrennte Beziehung litt. Auf Druck der Eltern kam die Braut nicht zum Standesamtstermin.

Dass es so gekommen ist, war „in keiner Weise sein Verschulden“, sagt Helmi Behbehani (SPD) vom Beirat der Anstalt. Der Fall sei ein „fatales Signal an junge Ausländer“, dass sich Bewährung nicht lohne. Beim Kreis indes sieht man nur die Vorstrafe. Sie reiche aus, um abzuschieben.

Von Jürgen Gückel


  • Ausländerbehörde und betroffene bürgerin aus Gö – 01.07.09
    Hallo,
    erst einmal will ich sagen mir tut der junge Erwachsene sehr leid auch wenn er in der Vergangenheit Fehler begannen hat,er hat dafür gerade gestanden und aus seiner strafe gelernt denke ich!

    Die Ausländerbehörde ist schon lange nicht mehr fair, denn die Geschichte von dem jungen Mann ist nicht die einzige mir bekannte! Bei einem Freund war es genau so in seiner jugend zeit wusste er nicht was er im leben noch erreichen will und durch falsche leute dir er kennen gelernt hatte, hat er sich irgendwie stark gefühlt, gemacht was er wollte...auch er musste für seine Fehler gerade stehen und genau das hat er auch gemacht! Er hat sich verändert, er ist im guten glauben,weiß was er erreichen will und könnte wenn die Ausländerbehörde sich nicht quer stellen würde. Ich finde es unfair wie die Ausländerbehörde sich gegen denn Willen eines Menschen und deren Angehörige durchsetzt. Menschen die ihr ganzes Leben hier sind, ihre Schule hier gemacht haben, es ist IHR Zuhause hier in DEUTSCHLAND.Nur weil sie in einem anderen Land geboren sind,sollen sie behandelt werden wie Straßen Hunde von einem Ort zum anderen?Ich begreife das nicht und ich finde es unmenschlich, denn keiner hat das Recht die Würde eines anderen Menschen zuverletzen. Oder wie fänden sie das gezwungen zu werden mindestens 3 Monate in einem ihnen völlig fremden Land zu Leben, sie kennen niemanden dort weil ihre ganze Familie in Deutschland lebt oder verstorben ist.Wo sollen sie es sich leisten zu wohnen? Kein Geld, arbeiten in Deutschland ist nicht erlaubt weil kein Aufenthaltstitel, in dem fremden Land wo sie sich befinden ist ihr Schulabschluss nichts Wert. Was machen sie? Würden sie da nicht auch regelrecht verzweifeln? Ich hätte keine Hoffnung mehr!
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  • Musterschüler Marcel – 21.06.09
    Jede kriminelle Handlung ist nicht zu verzeihen, wenn jedoch ein Kind mit 8 Jahre zusammen mit seiner Familie in diesem Land kommt, hier aufwägst, die Schule besucht, die Sprache perfekt beherrscht, was mann sicherlich nicht von jeder der Milionen von ausländische Mitbürger behaupten kann, dann ist es unverantwortlich ein solcher junger Mensch in ein Land abzuschieben wo die kriminalitäts Rate derartig hoch ist, das es vorprogramiert ist dass er nicht zurechtkommen wird, in eine Gesellschaft die im völlig Fremd ist. Er hat sein Fehlverhalten erkannt und eingesehen, er hat seine Strafe erhalten, er hat seine Resozalisierung mit Auszeichnung bestanden, deshalb ist der richtige Weg Ihm im Umfeld seiner Familie die im Rückhalt gibt zu belassen und Ihm dadurch sobald er im Berufsleben steht sich direkt durch sein Steueraufkommen an die durch im entstandene Kosten zu beteiligen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Brasilianer Brockenteufel – 21.06.09
    @ privat

    Sie haben völlig recht.Aber dann muß eine solche Ausweisung für
    a l l e Kriminellen gelten - egal ob Brasilianer,Türken, Afghanen usw.

    Die Kosten sind bei jedem Kriminellen hoch! Es geht aber m.E. nicht an, wenn ein moslemischer Körperverletzer mit einem "Antiaggressionskurs" "belohnt" wird und danach mit seiner Gewaltbereitschaft hier in Deutschland bleiben darf, und weitere Kosten verursacht.
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  • Verfasser privat – 21.06.09
    Was heißt denn hier, ; da muss es schnell gehen ;?
    Nicht nur die Resozialisierung hat Geld gekostet, sondern das danach kostet auch Geld ! Keiner wird in Deutschland für seine Herkunft, Staatsbürgerschaft, Glauben, Aussehen, u.s.w verurteilt, sondern nur für begangene und bewiesene Straftaten.
    Nun sollte doch zum Ende hin auch dafür Verständnis gezeigt werden, wenn solche Menschen dorthin ausgewiesen werden, von wo sie einst kamen.
    Sparen heißt die Devise.
    Die bereits entstandenen Kosten hat ja wohl der in Deutschland lebende Steuerzahler zu bezahlen.
    Es ist nicht mehr als richtig, dass bei solchen Kostenfallen endlich ein Punkt gesetzt wird.
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  • Unglaublich ---- – 21.06.09
    es kann doch nicht sein das jemand der schon so lange hier ist und was aus seinen fehler gelernt hat aus dem land muss.......aber andere die richtig scheisse sind bleiben hier und machen sich ein schönes leben Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Musterhäftling Brockenteufel – 20.06.09
    Komisch,da muß es schnell gehen(ich meine die Ausweisung). Bei einem Türken,der Körperverletzung begangen hat, ist dieses nicht möglich,da diese ja nach Frau Bömer(CDU)"Kulturbereicherer sind. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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