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Schutzgebiet zwischen Hedemünden und Dransfeld

Naturfreunde fordern mehr Schutz für Wälder

Von Gerald Kräft

Die Buchenwälder und Trockenrasenflächen zwischen Hedemünden und Dransfeld sollen mit einer angepassten Landschaftsschutzverordnung geschützt werden.

Naturschutzdebatte über Buchenwälder: Im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet bei Hedemünden wachsen noch Frauenschuh-Orchideen.

© EF

Ein Entwurf der Kreisverwaltung sieht kaum Verbote vor. Naturschützern reicht der vorgesehene Schutz für das große Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiet nicht aus.

Aus Sicht der Landesumweltbehörde sollte das gesamte Gebiet ebenso wie demnächst Teile des Göttinger Waldes auf Kreisgebiet in Naturschutzgebiete umgewandelt werden. Der Kreistag hatte dies im Dezember im Prinzip bereits gebilligt. Nach Protesten von Realgemeinden, Forstwirtschaft und auch der örtlichen Landesforstverwaltung soll jetzt das mildere Mittel des Landschaftsschutzes angewandt werden. Während einer zweiten Informationsveranstaltung in Jühnde legte die Kreisverwaltung jetzt einen Entwurf für das FFH-Gebiet 170 vor. Es umfasst bewaldete Muschelkalkhöhen und landwirtschaftlich genutzte Senken. Der wärmebegünstigte Standort enthält auch die größten zusammenhängenden Vorkommen von Orchideen-Kalk-Buchenwäldern in Niedersachsen.

Gesetzlich geschützte Biotope durch Düngung oder andere Maßnahmen zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, soll verboten werden, ebenso Umwandlung von Grünland in Acker oder Wald. Fluggeräte, einschließlich Modelle zu betreiben, wird danach verboten. Mindestens fünf Totholzbäume, beziehungsweise drei Laubholzbäume müssen je Hektar stehen bleiben. Der Landkreis muss vorher unter anderem Aufforstungen, Gehölzbeseitigung außerhalb des Wegefreischnitts sowie Veranstaltungen außerhalb von Wegen genehmigen. Die ordnungsgemäße Land- und Forstnutzung bleibt weiterhin erlaubt. Genehmigt werden muss nicht das Betreten des Gebietes durch Eigentümer und Nutzungsberechtigte sowie durch Gruppen zu wissenschaftlichen Zwecken und durch Schüler- und Kindergruppen unter fachlicher Leitung. Entscheidungen fallen erst im Verfahren unter öffentlicher Beteiligung und nach weiteren Debatten in Umweltausschuss und Kreistag.

Die zum Teil heftige und nicht immer sachliche Debatte über die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinie im Kreis weicht aus Sicht der Grünen „langsam einer konstruktiven Diskussion über Ziele und Inhalte“. Die Grünen unterstützten die Forderung der Naturschutzverbände zumindest Teilbereiche im Einvernehmen mit den Eigentümern als Naturschutzgebiete auszuweisen, so der umweltpolitische Sprecher Martin Worbes. In diesem Fall wäre zudem das Land in der Pflicht, für Ausgleichszahlungen aufzukommen. Entgegen anders lautenden Gerüchten sei niemals eine Einschränkung für Kindergärten, Schulklassen, wissenschaftliche Exkursionen oder Pilzsucher vorgesehen gewesen.

Biologische Schutzgemeinschaft, BUND und Nabu befürchten, dass mit den vorgestellten Massnahmen der günstige Erhaltungszustand nicht erreicht und nicht garantiert werden kann. Zur Erhaltung und zur Entwicklung der natürlichen Lebensräume sei es unabdingbar, die besonders wertvollen Kernzonen als Naturschutzgebiet auszuweisen, heißt es in einem Schreiben der Verbände an den Kreis. Dies treffe zum Beispiel auf den Magerrasen bei Scheden, den Huhnsberg, zu. Hessen habe ein angrenzendes FFH-Gebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Ein Managementplan sei in den Verordnungen vorzusehen. Sinnvolle und präzise Verbotsbestimmungen im Rahmen von Naturschutzgebietsverordnungen seien nötig. Die Verbände befürchten, dass eine unzureichende Umsetzung des FFH-Schutzkonzeptes zugunsten wirtschaftlicher Interessen von Land- und Forstwirtschaft beabsichtigt sei. Ersterfassungen fehlten teilweise bis heute. Das Verschlechterungsverbot könne deshalb gar nicht kontrolliert werden.

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