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„Überprüfen ist Pflicht“

Neue Masche zur Kontoplünderung


Verbraucherschutzorganisationen und das Bundesverbraucherschutzministerium warnen vor einer neuen Betrugsmasche, mit der Bankkonten geplündert werden können.

Betrüger überweisen einen einzigen Cent auf verschiedene, zufällig ausgewählte Bankkontennummern, die einer bestimmten Bankleitzahl zugeordnet werden. Bei nicht existierenden Konten folgt eine Fehlermeldung und eine automatische Rückbuchung. Bleiben diese aus, wissen die Täter, dass unter dieser Nummer ein Konto existiert, und das unberechtigte Abbuchen von Beträgen für angebliche Bestellungen oder Dienstleistungen beginnt.

Weil in Deutschland jeder, auch ein Unberechtigter, Geld von einem ihm bekannten Bankkonto im Bankeinzugsverfahren abbuchen kann, ohne dass die Bank die Kontonummer mit dem Namen des Kontoinhabers abgleicht oder überprüft, ob eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird es den Betrügern leichtgemacht, kritisieren Verbraucherschützer. Unberechtigte Abbuchungen sind in den vergangenen Jahren zu einem Massenphänomen geworden: Meist sind es Internet-Firmen, die Geld für angeblich genutzte kostenpflichtige Online-Dienste einziehen. Weil diese Unternehmen ihren Sitz meist im Ausland haben, ist es schwierig, der Drahtzieher habhaft zu werden.

Bankkunden sollten, rät auch die Göttinger Verbraucherzentrale, ihr Konto regelmäßig auf verdächtige Überweisungen überprüfen und ihrer Bank gegebenenfalls unberechtigte Abbuchungen melden und umgehend zurückbuchen lassen. Beraterin Jutta Heuer: „Das ist mittlerweile Pflicht. Wenn die Betrüger merken, dass nichts passiert, wird immer weiter abgebucht.“ Rückbuchungen auf das eigene Konto seien in der Regel innerhalb von sechs Wochen problemlos und ohne Angabe von Gründen möglich.
Das Verbraucherschutzministerium weist zudem darauf hin, dass Bankkunden für nicht genehmigte Zahlungen eine Einspruchsfrist von 13 Monaten hätten. Das Ministerium betont allerdings, dass nicht jede Ein-Cent-Überweisung auf Kriminelle zurückgeht: Auch Hilfsorganisationen und Internet-Zahldienste nutzen diese Verfahren bisweilen, um die die Identität von Spendern oder Kunden zu überprüfen. Einige angebliche Fälle von vermeintlichen Kontoausspähungen mit der Ein-Cent-Methode hätten sich außerdem als Kettenbrief-Warnungen mit zweifelhaftem Wahrheitsgehalt herausgestellt. Und manchmal wird die Überweisung der Mini-Beträge auch genutzt, um den Kontoinhabern auf ihren Auszügen Werbebotschaften in der Verwendungszweckzeile unterzujubeln.

hein

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