Immer mehr Verbraucher seien von Werbeversprechen der Unternehmen und des Handels verunsichert. Oft sei unklar, ob es sich bei Schlagworten wie „klimafreundlich“, „klimaneutral“ oder „klimaschonend“ um ehrliche Produktinformationen handelt. Deshalb ruft die Verbraucherzentrale dazu auf, Hinweise auf Werbung mit Klimaschutzargumenten zu sammeln und einzuschicken (Verbraucherzentrale Niedersachsen Klimateam, Herrenstraße 14, 30159 Hannover), in der Beratungsstelle Göttingen, Papendiek 24, abzugeben oder per E-Mail zu schicken (klimateam@vzniedersachsen.de).
Nach Prüfung der Anzeigen, Werbezettel, Internetseiten oder TV-/Radio-Spots werde wenn nötig mit juristischen Mitteln dagegen vorgegangen. So wurde bereits ein Verbrauchermarkt, der eine Kühl-Gefrier-Kombination mit der Energieeffizienzklasse A als extrem sparsam beworben hatte, abgemahnt. Denn, so erklärt Körber: am sparsamsten seien ausschließlich Geräte mit der Kennzeichnung A++.
„Damit Verbraucher nicht getäuscht werden, bedarf es klarer Regeln“, sagt die Verbraucherschützerin. Bislang fehle es aber sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtssprechung an Standards.
be
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