Göttingen.
„Aufgrund der zurzeit unklaren rechtlichen und versicherungstechnischen Situation untersage ich hiermit allen Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Göttingen, als Verantwortliche sowie als Veranstalter von Osterfeuern aufzutreten.“
Die Osterfeuer werden überwiegend von Feuerwehren und Vereinen organisiert. Das hatte bereits zu Ärger geführt. Kürzlich urteilte das Gericht, dass der Herberhäuser Verein Osterfeuertruppe verantwortlich für den Unfall eines Osterfeuer-Besuchers sei. Der war im März 2008 über einen Baumstamm gestolpert und hatte sich verletzt.
Mit einer Anfrage wollte auch der Ortsrat Groß Ellerhausen wissen, wie denn nun die rechtliche Situation sei. Laut Antwort der Verwaltung seien Feuerwehren als Osterfeuer-Ausrichter über den kommunalen Schadensausgleich versichert. Vereine hingegen müssten eine Versicherung abschließen, wenn sie Veranstaltungen organisieren. Michael Kupke (CDU): „Ich finde es schade, wenn wir so weiter auf amerikanische Verhältnisse zusteuern – auf eine Gesellschaft die nur noch konsumiert. Werden bald Klagen drohen, dass der Glühwein zu heiß ist oder das Osterfeuer stinkt?“
Auch Schaub fürchtet, dass seine Feuerwehren vor Gericht verantwortlich gemacht werden: „Es konnte mir bisher in der Verwaltung keiner sagen, ob die Freiwilligen Feuerwehren durch den kommunalen Schadensausgleich abgesichert sind.“ Er habe dazu nichts Schriftliches erhalten. Schaub meint, dass nun seine Ortsbrandmeister persönlich zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Wer haftet denn nun? Stadtsprecher Detlef Johannson erklärt das so: „Wenn eine Freiwillige Feuerwehr ein Osterfeuer organisiert, dann gibt es einen Haftpflichtdeckungsschutz durch den kommunalen Schadensausgleich.“ Ist es allerdings (wie in Herberhausen) ein Verein, der das Feuer ausrichtet, dann haben sie keinen Haftpflichtdeckungsschutz, sondern die Verpflichtung, uns den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Kompliziert wird es, wenn ein Verein das Feuer organisiert, und zudem die örtliche Wehr mit ins Boot holt, beispielsweise für Brandsicherheitswachen. Johannson: „Dann besteht für die Wehr für die Arbeit der Haftpflichtdeckungsschutz, aber nicht für beispielsweise die Betreuung eines Grillstandes, sondern nur für Arbeiten am Feuer.“
Die Anweisung des Stadtbrandmeisters ist Johannson gar nicht bekannt. „Darüber kann man ja noch einmal in Ruhe reden“, meint er. Anträge oder Anmeldungen für Osterfeuer lägen derzeit nicht vor. Johannson. „Das ist aber durchaus nicht erstaunlich. Die kommen meistens erst im März.“
Von Michael Brakemeier und Britta Bielefeld
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