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Fall Sascha Arnold

„Pflichtgemäße Einhaltung der Gesetze“

Im Fall des Visagisten Sasha Arnold, der unter dem Verdacht der Schwarzarbeit steht (Tageblatt berichtete), hat die Kreistagsfraktion der Grünen ihre Kreisdezernentin Christel Wemheuer gegen Vorwürfe der FDP im Rat der Stadt und des Kreistages verteidigt.

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Rückblick

Die Äußerungen des wirtschaftspolitischen Sprechers der Kreis-FDP, Reinhard Schmidt, zum Fall der Hausdurchsuchung bei Arnold seien „nicht nur Ausdruck völliger Unkenntnis der Rechtslage“, sie verunglimpften neben der Kreisdezernentin auch gleich noch den Rechtsstaat selbst. „Herr Schmidt setzt eine vom Amtsgericht angeordnete, rechtskonform durchgeführte Hausdurchsuchung mit den menschenverachtenden Methoden der Stasi gleich. Das ist ungeheuerlich“, sagte Maria Gerl-Plein, Vorsitzende der grünen Kreistagsfraktion.

Die FDP empöre sich darüber, dass die Behörden „pflichtgemäß auf die Einhaltung von Gesetzen dringen“, die mittelständische Unternehmen vor „unlauterer Konkurrenz“ schützen, sagte Gerl-Plein. Es sei absurd, eine Dezernentin zum Rücktritt aufzufordern, die ihrer Pflicht nachkomme. Jetzt müsse die FDP sich entschuldigen.

„Falsch und kurzsichtig“

Auch die CDU-Kreistagsfraktion nannte die Vorwürfe gegen Wemheuer „falsch und politisch kurzsichtig“. Wemheuer habe geltende Gesetze angewandt, um einen möglicher Weise gravierenden Verstoß des Kosmetikers gegen die Handwerksordnung überprüfen zu lassen. Wenn dann noch maßlose Kritik am Amtsgericht Göttingen geübt werde, sei das Maß voll.

Wemheuer hatte als Ordnungsdezernentin des Kreises nach einem Hinweis der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen eine Durchsuchung von Arnolds Wohnung und Geschäftsräumen beantragt. Das Amtsgericht hatte diese angeordnet. FDP-Mann Schmidt, wertete die Anordnung als „einen Skandal“ und als einen „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“, der angesichts der gegen Arnold erhobenen Vorwürfe „vollkommen unverhältnismäßig“ sei. Man fühle sich an „Stasi-Zeiten“ erinnert. Die FDP verweist auf mehr als 20 ähnliche Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass eine solche Vorgehensweise „nicht einmal ansatzweise“ verhältnismäßig sei. Inzwischen hat sie ihre Kritik erneuert. Die Hauptschuld treffe nicht das Amtsgericht Göttingen, sondern die Kreisdezernentin Wemheuer, die die Durchsuchung der Privat- und Geschäftsräume Arnolds beantragt hatte. Sie sei in der Pflicht gewesen, sorgfältiger zu prüfen und nicht „auf Zuruf“ eine Durchsuchung zu beantragen.

Von mib


  • Liebe Göttinger Grüne + CDU Angelika – 13.10.09
    wenn sie sich auch nur mal ansatzweise mit den mehr als 20 Urteilen des BVerfG beschäftigt hättet, würden sie wahrscheinlich jetzt mal ganz still sein. Soll Sascha Arnold jetzt auch noch bis nach Karlsruhe rennen , damit ihr hört, dass Frau W. erheblich übers Ziel hinaus geschossen ist ? Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat das, was Frau W. dort angewendet hat, wenig zu tun. Wer die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung besucht hat, weiss, dass grundsätzlich das mildeste Mittel anzuwenden ist und nicht direkt mit der Keule draufzuhauen ist. Rücktrittsforderungen seitens der FDP der Dame sind absolut angemessen. Wer diesen wichtigen Grundsatz des Verwaltungshandelns nicht beherrscht und anwendet hat in dieser Position absolut nichts zu suchen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Stasimethoden???? Michael Pramann – 13.10.09
    Hier wird von Stasi-Methoden geredet.
    Ich würde vielleicht noch ein paar Jahre weiter zurückdenken.
    Liebe Politiker ( aller Parteien), informiert euch doch einmal über die Kammern im 3. Reich. Sinn und Unsinn dieser Institution. Welchen Zweck sie damals ( heute wohl auch noch??) dienten.
    Solch ein Verhalten ist in diesem Lande wirklich nicht hinnehmbar.
    Verhaltet euch nach demokratischen Regeln ( auch wenn es schwer fällt ) und solch schmutzige Diskusionen kommen gar nicht erst auf.
    Da fühlt ihr euch auch noch auf den Schlips getreten.

    Setzt euch endlich für die Abschaffung des Kammerzwangs ein. Dann tut ihr etwas nützliches. Fördert die Demokratie in diesem Lande.
    Wir benötigen keinen Kammerzwang. Keinen zusätzlichen Staat im Staate.
    Weist die Kammern endlich in die Schranken. Wirtschaftet ein Betrieb so wie die Kammern, würde er keine 3 Monate überstehen. Welcher Handwerksbetrieb kann sich so ein Gehalt und so ein Dienstwägelchen leisten, wie die Kammerfürsten?
    In anderen Ländern ( ausser Österreich und Italien ) gibt es so etwas noch.
    Und der Rest zeigt uns dazu die lange Nase.
    Die Kammern sind nicht wirtschaftsfördernd, sie sind Wirtschaftshemmend.
    Der SPIEGEL berichtete darüber, dass alleine die 80 IHKn über 1,7 Milliarden € an Rücklagen gebildet haben.
    Und diese IHKn drangsalieren weiterhin mittels Kontopfändung und Haftandrohung ihre Zwangsmitglieder zur Eintreibung der Zwangsbeiträge damit sie Ihre Geldspeicher wieterhin füllen können. Für Ihre Paläste, Überversorgungen und überbetahlten Gehälter der überflüssigen Geschäftsführer, usw., usw.

    in disem Sinne,

    Michael Pramann
    Zwangsmitglied der HWK Hildesheim
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  • Fehlerkorrektur in meinem vorhergehenden Posting Traudl – 13.10.09

    Ich schrieb falsch: "Und Ihr habt uns nicht mit unlauteren Methoden vor der Bundestagswahl unsere Stimmen geraubt" - das "nicht" ist fehl am Platze, gemeint habe ich:

    "Und Ihr habt uns mit unlauteren Methoden vor der Bundestagswahl unsere Stimmen geraubt"

    Verzeihung - Die Traudl
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  • Rücktrittsforderung an Maria Gerl-Plein als Mandatsträgerin Traudl – 13.10.09
    Schlimm, wie die Grüne Ratsfrau noch eins drauf setzt:

    Hier geht es nicht um ein Gesetz zum Schutz vor unlauterer Konkurrenz! - Haben Sie sich überhaupt mit dem Fall befasst bevor Sie sich öffentlich äußerten, Frau Gerl-Plein?

    Die Handwerksordnung ist kein Konkurrenz-Schutz-Gesetz. Interessant, dass es aber von den Grünen so eingeschätzt wird. Hier führt also Unfähigkeit zu Grundrechtsraub.

    Und Ihr habt uns nicht mit unlauteren Methoden vor der Bundestagswahl unsere Stimmen geraubt, weil ihr Euch uns gegenüber doch als „Bürgerrechtspartei“ darstelltet - und jetzt beweisst, ihr stellt Konkurrenzschutz über Bürgerrechte? Und dabei hangelt Ihr Euch nicht einmal am Gesetzestext entlang.

    Unglaublich -

    Befreit Göttingen und tretet zurück.
    Oder stellt Euch der Diskussion und entschuldigt Euch dann (gegebenenfalls)am Ende.
    Die Traudl
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Sasha? Eva – 13.10.09
    Mal ne andere Frage! Hat er eigentlich die Berechtigung sich " Sasha" zu nennen? Eigentlich heisst er Sascha und nicht "Sasha"

    Auch für sowas braucht man einen Nachweis,oder?

    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Verhältnismäßigkeit beachten W. Korte, Solingen – 13.10.09
    Wer die Justiz der BRD kennen gelernt hat, weiss, dass die Durchsuchung kein Eizelfall und unverhältnismäßig war. Das wird zwar bestritten, ist jedoch nicht glaubwürdig. Beweis: Ich selbst wurde wegen 0,51 Euro Mieterhöhungsforderung zur "Zustimmung" verklagt. Die Richter verurteilten mich zusätzlich zur Kostenlast von weit über 200 Euro "Verfahrenskosten. Prüfung der Verhältnismäßigkeit wird/Wurde gar nicht erst angedacht. Eine unparteiliche Überprüfung und Abwägung der Rechtsgüter, z. B. Wahrung der Persönlichkeitsrechte ist von BRD- Richtern kaum zu erwarten. Diese funktionieren meist wie Urteilsautomaten, wenn die Anträge von den "richtigen" Antragstellern kommen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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