Göttingen/Northeim. . Danach soll der Angeklagte acht Jahre Haft wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung, sowie sieben Jahre Gefängnis wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung und Nötigung abbrummen – zusammengefasst zu einer Gesamtstrafe von elf Jahren. Danach soll er in Sicherungsverwahrung bleiben, beantragte Staatsanwältin Alida Kutzner in einem dreistündigen Plädoyer, weil er weiterhin gefährlich für Frauen sei. Schon dreimal zuvor war der Mann bestraft worden, weil er Frauen teils bestialisch misshandelt, sie vergewaltigt oder sexuell genötigt und dabei wie in den vorliegenden Fällen auch lebensbedrohlich gewürgt hatte. Zuletzt allerdings bedingt durch eine seelische Abartigkeit, die ihn in die Psychiatrie gebracht hatte.
Verhandelt wurden diesmal zwei Taten: Noch während er Patient des Maßregelvollzuges war, lediglich in Northeim allein probeweise allein wohnen durfte, soll er nach einem Abend mit zwei Nachbarinnen bei Alkohol und Tanz eine der Frauen gewürgt und dadurch mit Gewalt zu Sex gezwungen haben. Dabei habe er so massiv mit einer Hand den Kehlkopf zugedrückt, dass es für die Frau lebensbedrohlich war. Sie habe schließlich zugelassen, dass er sich oral über sie her machte. „Ich habe es mir gefallen lassen, weil ich nicht verrecken wollte“, hatte die Frau im Zeugenstand gesagt. Denn er habe stets so lange gewürgt, bis sie kurz vor dem Tod stand, um sie wehrlos zu machen. Das sieht die Staatsanwältin nach der Beweisaufnahme als erwiesen an. Der Angeklagte jedoch bestreitet die Tat ganz.
In einem weiteren Fall in Berlin hatte er im Auto sitzend seine Geliebte, die mit ihm Schluss gemacht hatte, ebenfalls zweimal gewürgt und sie dabei geküsst. Diese Tat hat er zugegeben. Während die Anklägerin dieses Würgen ebenfalls als lebensbedrohlich ansieht, stufte es Verteidiger Johannes Mann als einfache Körperverletzung ein. Sein Mandant sei zudem – entgegen der beiden im Prozess eingebrachten psychiatrischen Gutachten – zur Tatzeit vermindert steuerungsfähig gewesen. Mann beantragte lediglich ein Jahr sowie für die andere Tat einen Freispruch.
Der Verteidiger säte eineinhalb Stunden lang Zweifel an den Aussagen der Belastungszeuginnen, des Opfers sowie der Nachbarin, die die Tat nur vom Hörensagen kannte. Diese hatte mit ihrer anonymen Anzeige die Ermittlungen erst in Gang gesetzt, während das Opfer sich lange geweigert hatte, den Angeklagten überhaupt zu belasten. Sie habe nur vergessen wollen, erklärte sie, denn die Details seien zu entwürdigend gewesen, sie zu erzählen.
Gerade das ist der Anklage ein wichtiger Beleg dafür, dass wahr ist, was die Frau schließlich aussagte: die entsetzlichen Details, die sich niemand ausdenke, und das Fehlen jeder Belastungstendenz.
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