Die 2010 geschaffene Professur am ostasiatischen Seminar der philosophischen Fakultät dient der Erforschung der Fachdidaktik des Chinesischen als zweite Fremdsprache an deutschen Gymnasien. Nach Anhörung eines Vortrags und einer Lehrprobe wählte die Berufungskommission einen aus zwei Personen bestehenden Berufungsvorschlag aus. Die Klägerin gehörte nicht dazu. Einer der beiden Bewerber wurde schließlich berufen.
Die Klägerin argumentierte, ihr Mitbewerber sei nicht, wie gefordert, fachdidaktisch ausgebildet. Die Universität entgegnete, dass ausweislich des englischsprachigen Ausschreibungstextes auch eine entsprechende Berufspraxis ohne formale Ausbildung genüge.
Dem folgte das Gericht nicht. Weil die Amtssprache Deutsch sei, sei allein die deutsche Version des Ausschreibungstextes maßgeblich. Und darin verlangt die Universität ausdrücklich eine fachdidaktische Ausbildung.