Rosdorf. Das koste in der Regel rund 150 Euro. Wenn hingegen ein Ortsrat als Veranstalter eines Osterfeuers auftrete (und das ist in den meisten Fällen in der Gemeinde der Fall), bestehe für die Organisatoren auch ein Haftpflichtdeckungsschutz über den kommunalen Schadensausgleich. Darauf solle in Zukunft geachtet werden.
Im Übrigen sei das kein Trick, wie mancher denken könnte, betonte Grahovac. Im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz sei als eine Aufgabe der Ortsräte explizit die Brauchtumspflege, also auch das Veranstalten von Osterfeuern, genannt. Im Gesetz heißt es unter Paragraph 93/8: Zu den Zuständigkeiten des Ortsrates gehört die „Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft“.
Damit sei das Osterfeuer beispielsweise auf dem Wartberg in Rosdorf auch in Zukunft gesichert, sagte Grahovac. Dieses werde schon seit Jahren vom Ortsrat veranstaltet und vom Feuerwehrverein ausgerichtet, es habe also schon immer Versicherungsschutz bestanden.
Ortsheimatpfleger Manfred Hempfing, Mitglied im Feuerwehrverein und seit vielen Jahren Mitorganisator des Osterfeuers, zeigte sich ob der Nachricht erleichtert. Er hatte bereits Mitte Januar im Ortsrat Rosdorf seine Sorgen vorgetragen und um Aufklärung gebeten. Mit dieser klaren Aussage seitens der Gemeinde sei nun endlich die Ungewissheit beendet, sagte er. Dennoch werde der Ortsrat das Thema in seiner nächsten Sitzung nochmals besprechen, kündigte derweil Ortsbürgermeister Gerhard Winter (CDU) an.
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