„Die Einkünfte aus dem Verkauf von Straßenzeitungen, wie etwa der Obdachlosenzeitung Tagessatz in Göttingen durch Hilfeberechtigte sind bis 100 Euro anrechnungsfrei. Darüber hinaus wird der Ermessensspielraum selbstverständlich genutzt“, sagte Schermann und wies Behauptungen der beiden Sozialdemokraten (Tageblatt berichtete) als „unzutreffend“ zurück. Gleichzeitig betonte Schermann, dass es in jedem der derzeit vorliegenden fünf Fälle keine Anrechnung von Einnahmen gebe. „Selbstverständlich halte sich der Landkreis Göttingen an die Vorgaben des Gesetzes unter Nutzung der Ermessensspielräume.“ Schermann sagte, „dass die Einrichtung des Tagessatz-Projektes als Integrationsmaßnahme grundsätzlich möglich“ sei. Das Anrechnungsproblem werde damit aber nicht gelöst. Eine solche Integrationsmaßnahme wäre als Umgehung der gesetzlichen Anrechnungsvorschriften rechtlich unzulässig. „Das hat das Sozialministerium der Kreisverwaltung auf Rückfrage bestätigt. Insofern handelt es sich um eine Fehlinterpretation der Antwort der Landesregierung durch die SPD-Politiker“, sagte Schermann. Andretta und Schminke hätten „in unzureichender Kenntnis dieser komplexen und komplizierten Materie“ losgepoltert. Sie führten eine „fruchtlose Phantomdiskussion“.
mib
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