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Fall Sascha Arnold

SPD will Akteneinsicht, Grüne gegen Meisterzwang

Im Fall des Göttinger Visagisten hat die SPD-Fraktion im Kreistag Akteneinsicht beantragt. „Wir wollen prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist“, begründete Fraktionsvorsitzender Jörg Wieland den Schritt. Er halte Urteile über den Fall „von Außenstehenden“ für verfrüht: „Erst wenn wir den Sachstand kennen, können wir auch sagen, ob das Vorgehen der Kreisverwaltung als rechtmäßig und sorgfältig bezeichnet werden kann.“

Verarbeitung der Hausdurchsuchung: das Schaufenster von Sascha Arnold.

© Pförtner
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  • Fall Sascha Arnold „Als Visagist darf er keine Haare schneiden“ Kommentare 54

Der Landkreis Göttingen hatte beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für Wohnung und Geschäftsräume von Arnold erwirkt, um dem Tatverdacht der Schwarzarbeit nachzugehen (Tageblatt berichtete). Laut Handwerksordnung darf Arnold als Visagist keine Friseurtätigkeiten ausüben, da diese unter den Meisterzwang fallen. Der Landkreis verdächtigt ihn jedoch, überwiegend Friseurstätigkeiten nachzugehen. Die für Ordnung zuständige Kreisdezernentin Wemheuer hält das Vorgehen des Landkreises für gerechtfertigt.

Landrat muss sich einschalten

„Ich kenne die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu ähnlichen Fällen und weiß, dass an eine solche Hausdurchsuchung hohe Hürden gestellt sind. Es handelt sich schließlich um einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte von Herrn Arnold“, sagt Wieland. Ihn wunderte auch, dass Landrat Reinhard Schermann (CDU) sich bisher nicht zu diesem Vorgang geäußert hat. „Bei einer so strittigen Sache muss sich Schermann als Vorgesetzter der Kreisdezernentin Wemheuer einschalten und sagen, ob er hinter seiner Dezernentin steht oder nicht“, meint Wieland.

Auch der Göttinger Kreisverband der Grünen hat sich inzwischen zu Wort gemeldet. Im aktuellen Fall verteidigt die Sprecherin des Kreisvorstandes Ute Haferburg das Vorgehen der ebenfalls grünen Ordungsdezernentin, Christel Wemheuer: So sei die Handwerksordnung „noch geltendes Recht“. Deshalb müsse die Verwaltung auf der Grundlage dieser handeln.

„Ob sie durch die Hausdurchsuchung über das Ziel 
hinaus geschossen ist, müssen Gerichte klären“, sagt Haferburg. „Einen so schweren Grundrechtseingriff wie Hausdurchsuchungen halten wir bei Ordnungswidrig­keiten für völlig unverhältnismäßig. Es wäre erschreckend, wenn dies in Deutschland tatsächlich übliche Verwaltungspraxis sein sollte.“

Die Grünen, so Haferburg, hätten sich schon in der Vergangenheit gegen den Meisterzwang als „Grundla­ge zur Selbstständigkeit“ gewandt. „Diesen wollen wir in vielen Bereichen abschaffen, damit sich auch Gesellen selbständig machen können, ohne gleich als Schwarzarbeiter zu gelten.“ Die Handwerksordnung sei in der jetzigen Form „Ausdruck eines ständischen Denkens in der Handwerkerschaft“, das nicht mehr in die heutige Zeit und auch nicht in das heutige Europa passe, erklärt Ute Haferburg. So könnten sich etwa Gesellen aus anderen europäischen Ländern hier ohne Meisterbrief niederlassen. „Dies ist eine klare Inländerdiskriminierung.“

Mit dem Thema Meisterbrief beschäftigt sich auch die aktuelle Frage der Woche. Hier kann abgestimmt werden.

Von Michael Brakemeier


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  • Meisterzwang/Hausdurchsuchung KammerKummer – 16.10.09
    Hallo 'ich', hallo 'Brockenteufel' - Sie scheinen in einer virtuellen Welt zu leben... Adolf Hitler's 'Meisterzwang' hatte nur das einzige Ziel nicht-Ariern die Handwerksausübung zu verwehren.
    Dass noch 2009 Adolf's Gesetze 'gelten' und (nun) den etablierten Handwerksmeistern (und ihren Witwen!!) die Wettbewerber vom Hals zu halten ist eine Analogie derer sich diese Meister schämen sollten.
    Und: welcher Handwerksmeister verlegt denn seine Elektrokabel selber?? das machen genau die Gesellen, denen die Gewerbeausübung verwehrt werden soll.
    Und 3. was qualifiziert einen Meister denn überhaupt?? es ist eine einzige zusätzliche Prüfung! Und dann folgt nichts mehr, kein Weiterbildungszwang, keine zusätzlichen Kurse, Lehrgänge etc.
    Und im gesamten (nicht 'nur' EU-) kommen nicht mehr Menschen zu Schaden, als in Deutschland - dort aber OHNE Meisterzwang.

    Also - weg damit und regelmäßige Qualifikationspflicht für diejenigen, die ein 'gefahrgeneigtes' Gewerbe ausüben wollen, meint

    KammerKummer
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  • Betreff heisst: liebes Angelika – 16.10.09
    heisst natürlich. liebes "ich" Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Liebes angelika – 16.10.09
    wenn du in einen Friseursalon gehst um dir die Haare färben zu lassen, macht dies auch in den meisten Fällen nicht der Meister, sondern der Geselle. Auch ist der Meisterbrief keine Garantie dafür, dass dir die Haare nicht versaut werden. Der Meister kann nämlich genauso schlechte Arbeit abliefern. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • "Hausdurchsuchung" von "ich" Eberhard M. – 16.10.09
    Hallo ich - genau über die Rechmässigkeit der Hausdurchsuchungen wird hier doch geredet. Ich habe da mal einen Link http://www.buhev.de/2008/03/pm-durchsuchungen-meisterzwang-2008-03.html Das ist veraltet - die Zahl der Beschlüsse des Bundesverfassungerichts liegen mittlerweile bei über 20 Entscheidungen (in 14 Monaten!). Das Gericht hat sich somit in rund 1/6 aller in dem Zeitraum entschiedenen Fällen mit Hausdurchsuchungen wegen des Verdachtes unerlaubter Handwerksausübung befasst. Die Richter sagten, dass die Verhältnismässigkeit nicht einmal ansatzweise zu erkennen gewesen sei. Ein bayerischer (als Beispiel) Richter hat genau 2 Minuten Zeit, um einen Beschluss auszufertigen! Die Handwerker, die bis zum Schluss durchhielten und Recht bekamen, haben zwischen 5 und 7 Jahren gewartet um Recht zu bekommen. Was mich aufrecht: Aus Konkurrenzschutz gründen werden hier täglich Grundrechte von Behörden ausser Kraft gesetzt. Zitat eines Ermittlungsbeamten aus Remscheid "Ach dass mit den Grundrechten hängen Sie mal nicht so hoch". Wo leben wir und wo wollen wir leben?
    Also "ich": Es geht ja gerade darum, dass die Durchsuchung unrechtmässig war.
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  • Hausdurchsuchung ich – 16.10.09
    Für die Hausdurchsuchung ist doch ein Gerichtsbeschluss nötig, dieser wäre sicherlich nicht erlassen worden, wenn über das Ziel hinausgeschossen wird. Der Zwang des Meisterbriefes im Friseurhandwerk iist ok, denn da kann man jemanden z. B. beim Färben die Frisur für längere Zeit versauen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Meisterzwang Brockenteufel – 16.10.09
    Ein Meisterbrief sollte in den Bereichen erhalten bleiben, in denen die Sicherheit der Menschen gefährdet werden kann. Z.B. Elektro-Handwerk, Kfz-Reparaturen etc. Das Friseur-Hand- werk und einige andere Handwerke gehören m.E. nicht dazu!
    Für diese Handwerke sind m.E. Meisterbriefe nicht notwendig.Und man sollte sich überlegen, ob sie nicht durch langjährige Tätigkeit ersetzt werden können.
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