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Anfrage im niedersächsischen Landtag

Schminkes „Bonbon-Affäre“ zieht neue Kreise

Von Matthias Heinzel

Die von dem Göttinger SPD-Landtagsabgeordneten Ronald Schminke losgetretene „Bonbon-Affäre“ ist nicht zu Ende. Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hält weiterhin die Annahme von auch kleinen Aufmerksamkeiten wie einer Bonbontüte für unzulässig.

Göttingen/Hannover . Schminke hatte in der vergangenen Woche im Landtag kritisiert, dass die Straßenbaubehörde ihren Mitarbeitern die Annahme von Geschenken auch geringen Werts untersagt. Wie in den Jahren zuvor hatte der SPD-Politiker bei Krankenhäusern, Feuerwehrwachen und anderen Institutionen „Merci“-Schokoladenbonbons als Dankeschön für engagierte Arbeit auch an Feiertagen vorbeigebracht. Die Mitarbeiter der Straßenmeistereien jedoch lehnten die Gabe mit Hinweis auf ein Verbotsschreiben der Behördenleitung ab.

Im Landtag hatte Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) dazu erklärt, das Verbot sei unsinnig. Dass die Straßenbaubehörde trotz der ministeriellen Erlaubnis an ihrer Bonbon-Ablehnung festhält, ließ Schminke jetzt eine offizielle Frage an die Landesregierung zur Beantwortung im Landtag formulieren. Darin möchte der SPD-Mann wissen, welche Aussage denn nun gelte. Bei den Bediensteten sei „eine große Unsicherheit“ darüber entstanden, wie sie sich nun zu verhalten hätten.

Außerdem fordert Schminke Auskunft darüber, was die von der Straßenbaubehörde offenbar vorgenommenen Rücksendungen von Geschenken gekostet haben. Und schließlich fragt der Politiker nach Ziel und Zweck einer internen Nachforschung der Straßenbaubehörde, die wissen will, welcher Mitarbeiter das Verbotsschreiben herausgerückt hat.

Die Landesbehörde blieb hingegen auch gegenüber dem Tageblatt bei ihrer Bonbon-Ablehnung. Dabei, so Sprecherin Heike Haltermann, handele es sich jedoch nicht um ein striktes Verbot, sondern um eine „Empfehlung“. Für die Mitarbeiter gebe es mehr Klarheit, wenn sie gar nichts annehmen würden, und nicht nur Geschenke, deren Wert unter der allgemeinverbindlichen Zehn-Euro-Grenze liege.

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