Der Jurist hatte im Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Göttinger Visagisten Sascha Arnold (Tageblatt berichtete) in einem Schreiben an das Gericht dem damals erkennenden Richter vorgeworfen, dieser gehe „von vornherein mit dem Vorsatz der Rechtsbeugung in den Gerichtstermin“.
„Sowas gehört sich nicht“, sagte jetzt Richter Detlef Hoefer, es sei aber dann nicht strafbar, wenn die Äußerung der Wahrnehmung berechtigter Interessen diene.
Dies war der Fall. Ratzke habe nicht den Richter persönlich beleidigen wollen, sondern damit das Recht seines Mandanten wahrgenommen. So argumentierte selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft und beantragte Freispruch. Dem kam der Richter nach.
Zum Vorwurf gegen den Anwalt war es gekommen, nachdem dieser im Prozess gegen den Visagisten einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte. Obwohl es schon der zweite Verhandlungstag war, so klagte er, habe sich der Richter noch immer nicht vorbereitet gehabt und gar zugegeben, die in dem Verfahren ausschlaggebenden Bestimmungen der Handwerksordnung nicht zu kennen. Durch diese Art der Verfahrensführung, so Ratzke, werde die wirtschaftliche Existenz seines Mandanten vernichtet, selbst wenn dieser am Ende den Prozess gewönne.
In den scharfen Worten der Begründung des Ablehnungsantrags gegen den Richter hatte die Staatsanwaltschaft eine Beleidigung gesehen und einen Strafbefehl erwirkt, den Ratzke anfocht. In der Verhandlung korrigierte sich die Strafverfolgungsbehörde jetzt selbst.
Kommentare
@Trude Paule – 25.08.10
Folgt man Ihrer Theorie dürfte es in manchen Bundesstaaten der USA keine Morde mehr geben, denn dort gibt es dann die Todesstrafe...?!Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Kommentar "Doch" von Trude Heiopei – 25.08.10
Auh jaaaaaaa. Und Trolle, die die Kommentare beim GT verlächerlichen müssen uuuuuunbedingt mit lebenslänglicher Todesstrafe belangt werden. Jipiiiehhhhhhhh Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldenDoch Trude – 24.08.10
"Ausserdem ging es hier auch nicht um eine Straftat die mit Jahrelanger Gefängnisstafe geahndet wird."
GEnau deswegen. Jede Straftat, ob der Klau des Apfels oder ein Mord, muss mit jahrelanger Haft geahndet werden. Diebstahl = 20 Jahre, Mord 50 Jahre mit Verwahrung Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
mal ein Rechtsanwalt mit Courage Aha – 24.08.10
sowas gibts auch ? Ist der finanziell unabhängig ? Hängt der nicht am Tropf von Pflichtverteidigermandaten ?Ich glaub es nicht. Wie im Märchen.
Respekt Herr Verteidiger, von Ihrer Sorte sollte es mehr geben. Ich schlage vor, Sie werden Justizminister, aber nur, wenn Sie Ihrer Auffassung treu bleiben und sich nicht einfangen lassen.
Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
@Trude Klaus – 24.08.10
Ich denke Sie irren sich, höhere Strafen schrecken sicher niemanden ab weil niemand bei begehung einer Straftat darüber nachdenkt ob er wenn man erwischt wird nun 5, 10 oder gar 20 Jahre in den Bau kommen könnte.Ausserdem ging es hier auch nicht um eine Straftat die mit Jahrelanger Gefängnisstafe geahndet wird. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Das... Trude – 24.08.10
...liegt daran, weil in Deutschland die Strafen zu gering sind. Wir brauchen wieder höhere Strafen, für diesen Delikt hätte ich zum beispiel 20 Jahre Haft angeordnet.Wenn die Strafen hoch genug sind, dann werden auch keine Taten mehr begangen! Und so schließt sich der Kreis! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Geld spielt keine Rolle Traudl – 24.08.10
Und - wer kommt für diese Provinzposse auf? Der annonyme Steuerzahler, prächtig! Ein Anwalt rügt einen Richter förmlich, weil der seine Arbeit nicht vernünftig durchführt! (ein Vorwurf, dem Sasha noch niemand machte, mal am Rande bemerkt). Der Chefrichter stellt einen Strafantrag wegen unziemlicher Wortwahl. Unfassbar. Ich hoffe, aus Göttinger Gerichtshäusern tönt es nie wieder "Unsere Justiz ist überlastet". Schämt Euch mal ne Runde, und dann arbeitet endlich wieder vernünftig und ehrlich! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldenKommentar schreiben
Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein!