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Trinkwassergewinnung

Stadt zieht Passus zum Schutzgebiet zurück


Laute Überlegungen der Stadtverwaltung über die Notwendigkeit der Trinkwassergewinnung am Weendespring haben zu einem kleinen Aufstand im Weender Ortsrat geführt. Die Verwaltung rudert zurück und streicht den umstrittenen Absatz aus der Begründung zu einem gewünschten Neubaugebiet in Weende.

Östlicher Ortsrand von Weende: Stadtverwaltung schlägt Bebauungsplan Weendelsgraben vor.

© CM

Die Wogen schlugen am Donnerstagabend im Weender Thiehaus hoch. Stadtplaner Hans-Dieter Ohlow kam in Erklärungsnot und musste zurückrudern. „Missverständliche Formulierung“, niemand habe die Absicht, das Trinkwasserschutzgebiet abzuschaffen. Der umstrittene Passus zu einem geplanten Neubaugebiet ist jedenfalls aus der erst vor wenigen Tagen vorgelegten Verwaltungsvorlage gestrichen worden.

Allein dem „Gedankenspiel“, die Trinkwassergewinnung benötige man nicht mehr, „erklären wir eine klare Absage“, sagte Hans Otto Arnold (CDU). Wenn es notwendig sei, werde der Ortsrat auch einen klaren Beschluss fassen. Es habe ihn überrascht, mit welcher Leichtigkeit die Problematik des Wasserschutzgebietes behandelt werde, sagte SPD-Fraktionschef Karl Drewes. Warum ein entscheidender Absatz nach zwei Tagen zurückgezogen werde, mache sie neugierig, so Katharina Lankeit (SPD). Der Passus sei mit Grund in die Vorlage gekommen. „Welche Pläne zur Siedlungentwicklung gibt es?“ Auch er sehe das ganze Vorhaben mit Skepsis, sagte Sascha Völkening (Grüne). Die vorgeschlagenen acht Bauplätze für Einfamilienhäuser würden wegen der Erschließung sicher nicht billig. Falls mit der Trinkwasserleitung aus dem Harz etwas passiere, sitze Göttingen ohne Weendespring auf dem Trockenen, so eine Zuhörerin.

Auslöser der Debatte ist der Verwaltungsvorschlag, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, um ein Verfahren für ein Neubaugebiet in Gang zu setzen. In der Begründung hieß es unter der Überschrift Wasserschutzgebiet: „Langfristig gilt es jedoch zwischen den Belangen der Siedlungsentwicklung, und dem tatsächlichen Bedarf (auch vor dem Hintergrund der Betriebskosten) am Weiterbetrieb der Entnahmestelle abzuwägen“. Die kleine Fläche liegt am Rande der Schutzzone II. Nur die Zufahrtsstraße von der Springstraße läge im Schutzgebiet. Das sei zulässig und technisch machbar, so Ohlow. Das Gebiet ist Ackerland und gehört zum großen Teil einer Weender Familie. Die Stadt versucht derzeit vor dem Verwaltungsgericht ein Vorkaufsrecht durchzusetzen (Tageblatt berichtete).

Von Gerald Kräft

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