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Tricksereien mit der Parkmark vor Gericht

Städtischer Mitarbeiter wegen Unterschlagung angeklagt


Wegen des Vorwurfs der Unterschlagung steht seit gestern ein Mitarbeiter der Göttinger Stadtverwaltung vor Gericht. Der Mann soll sich Münzen der so genannten Parkmark unter den Nagel gerissen und an Bekannte weitergereicht haben.

Schlagzeilen machte die Affäre im Herbst 2008. Zwei Privatleute sprachen beim Fachbereich Finanzen vor und erklärten, der Mitarbeiter, bei der Stadt zuständig für den Bereich Parkraumbewirtschaftung, habe ihnen die Münzen geschenkt. Dabei übergaben sie 207 Münzen, die sie nicht verwendet hatten. Es folgte eine Überprüfung des Gesamtbestandes, bei der sich herausstellte, dass etwa 9000 Münzen verschwunden waren.

Den Vorwurf, der Mitarbeiter habe auch diese eingesackt, ist allerdings vom Tisch. Verhandelt wurde gestern also nur über die 207 Münzen, die 2008 abgeliefert wurden. Beide erklärten, der städtische Bedienstete habe Hunderte von Parkmünzen bei sich zu Hause gelagert und großzügig verteilt. Klar wurde dabei auch, dass die beiden Bekannten aus unterschiedlichen Gründen erheblichen Groll gegen den Stadt-Mitarbeiter hegen – die eine, weil sie ihm geliehenes Geld nicht zurückbekam, der andere, weil ihm von der Privatfirma des Angeklagten angeblich Lohn vorenthalten wurde.

Der Angeklagte hingegen stritt alles ab. Nie habe er Münzen an sich genommen, um sie für sich zu verwenden oder an andere weiterzugeben. Außerdem seien die Münzen im Pavillon des Neuen Rathauses für viele Verwaltungsmitarbeiter zugänglich gewesen.

Deutlich wurde auch, dass das System der Parkmark, die von Pro City an den Einzelhandel gegen Entgelt als Kundenbonus abgegeben wird, innerhalb der Stadtverwaltung einen unauffälligen Extra-Kreislauf durchlaufen kann. Einmal aus der Stadtverwaltung direkt an Privatleute verschenkt, landen die Münzen nach der Leerung der Parkautomaten durch städtische Mitarbeiter gleich wieder bei der Stadt.

Anders als erwartet wurde der Prozess am gestrigen Tag nicht abgeschlossen. Nachdem die Ehefrau eines der Belastungszeugen vor dem Gerichtssaal ihren Ehemann über den Inhalt ihrer Aussage informiert hatte, wurde der Richter misstrauisch und wollte eine gezielte belastende Absprache nicht mehr ausschließen. Jetzt sollen weitere, neutralere Zeugen gehört werden.

hein

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