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Güteverhandlung gescheitert

Streit um angebliche Dumpinglöhne in Autohaus

Von Matthias Heinzel

Keine Einigung im Streit über Lohnzahlungen im Fiat-Autohaus Perriello in Weende: Nachdem insgesamt fünf Mitarbeiter gegen das Unternehmen geklagt haben, gab es eine erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Diese erste Güteverhandlung scheiterte, weil sich die streitenden Parteien nicht auf eine Ausgleichszahlung einigen konnten.

Göttingen . Autohaus-Inhaber Pasquale Perriello, gleichzeitig ausgewiesener Sozialexperte der CDU-Fraktion im Göttinger Stadtrat, war von mehreren aktuellen und früheren Mitarbeitern auf Lohn-Nachzahlung verklagt worden, weil er seine Angestellten weit unter Tarif bezahlt haben soll. Am Donnerstag wurde die erste Klage verhandelt – die eines Autoverkäufers, der mittlerweile eine neue Stelle gefunden hat und eine Nachzahlung von etwa 12.000 Euro fordert, weil er weniger als die Hälfte des Tariflohns erhalten habe.

Perriellos Anwältin bot hingegen knapp 5.000 Euro an: „Der Kläger soll damit das erhalten, was ihm tatsächlich rechtlich zusteht.“ Viel zu wenig, meinte die Rechtsvertreterin. Es folgte eine ausgiebige Erörterung von Details, verbunden mit gegenseitigen Schuldzuweisungen: Von Arbeitgeberseite wurde ins Feld geführt, der betreffende Verkäufer habe sehr wenig Autos verkauft und sich im Büro ansonsten viel mit firmenfremden Dingen beschäftigt. Das stritt die Anwältin des Klägers ab und forderte, entsprechende Behauptungen zu belegen.

Streit gab es auch um die im Tarifsystem festgelegten Entgeltgruppen, die sich unter anderem an der Qualifikation, der Dauer der einschlägigen Berufserfahrung, Fortbildungen und damit erworbenen Zertifikaten orientieren. Während die Klägerseite eine hohe Qualifikation („Stufe sieben“) ins Feld führte, sah die Anwältin des Autohauses nur „Stufe vier, bestenfalls fünf“ gegeben. Den naheliegenden Vorschlag, sich auf Stufe sechs zu einigen, lehnte sie ab.

Trotz Warnungen der Richterin („die Aufarbeitung wird aufwendig sein; das ist eine Menge Arbeit, hier einzusteigen“) bewegten sich beide Parteien zunächst einmal nicht. Schließlich erlegte die Richterin dem Kläger auf, beim nächsten Gerichtstermin im April persönlich zu erscheinen und genau darzulegen, wie sich die geforderten 12.000 Euro Ausgleichszahlung im Einzelnen zusammensetzen.

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