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Ermittlung gegen Juristen

Verdächtigter Richter gibt Prozesse ab

Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen den Vorsitzenden einer Berufungskammer des Landgerichts Göttingen (Tageblatt berichtete) haben Folgen. Sieben der mutmaßlich verschleppten Fälle wurden anderen Richtern zugewiesen und sind bereits in Arbeit beziehungsweise schon terminiert.
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Die Staatsanwaltschaft hat in den entsprechenden Fällen, die teils über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre nicht terminiert worden waren, einen Antrag wegen der Besorgnis der Befangenheit gegen den betroffenen Richter gestellt. Den Anträgen wurde in sieben Fällen im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen gegen den Juristen stattgegeben. Falls die jeweils Angeklagten gegen diesen Richterwechsel vorgehen sollten, wird sich später das Oberlandesgericht damit beschäftigen müssen, ob der Zuständigkeitswechsel noch mit dem Prinzip des Gesetzlichen Richters, der nach unbeeinflussbarem System jedermann vorherbestimmt sein muss, noch vereinbar ist.
„25 bis 30 Fälle“
Unterdessen sind Kopien der Strafakten, in denen die Staatsanwaltschaft Göttingen den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllt sieht, an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegangen. Dort wird gegen den Richter weiter ermittelt. Es seien „25 bis 30 Fälle in zwei unterschiedlichen Fallgruppen“, bestätigt Staatsanwaltschaftssprecher Joachim Geyer auf Tageblatt-Anfrage. Zum einen handele es sich um Berufungsverfahren, in denen die Akten zwischen sechs uns zwölf Monaten liegen gelassen wurden, ohne sie zu terminieren. Zum anderen seien Urteile zwar bereits gesprochen, diese aber nicht „abgesetzt“, also nicht schriftlich verfasst worden, so dass die teils zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilten Angeklagten mangels eines schriftlichen Urteils nicht zum Haftantritt aufgefordert werden können.
Geyer betonte aber, dass die „momentane Vorwurfslage“ gegen den Richter noch vage sei und die Aktenkopien nur den Anfangsverdacht begründeten. Jetzt müssten die Originalakten geprüft werden. Auch habe der Verdächtigte sich bisher nicht eingelassen. Denkbar sei es, dass es Gründe für Verzögerugnen gegeben habe.
Die Ermittlungen, so Geyer, würden erhebliche Zeit in Anspruch nahmen, zumal in den sieben Fällen, die jetzt von anderen Richtern übernommen wurden, die Originalakten in den Prozessen benötigt würden. Eine weitere Verzögerung in diesen Fällen dürfe es durch die Ermittlungen gegen den Richter nicht geben.

Von Jürgen Gückel


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